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Sportfonds

Sportfonds


 

Bildung und Zweck

  • Der Sportfonds wird durch den jährlichen Gewinnanteil gebildet, den die Loterie Romande dem Kanton Wallis zuweist, durch Schenkungen und allfällige Vermächtnisse, durch Zinsen sowie alle weiteren Zuwendungen.
  • Der Fonds soll die Entwicklung von Sport und Bewegung unterstützen.
  • Geregelt wird er durch die Gesetzgebungen des Bundes und des Kantons.

Organisation, Betrieb und Verwaltung des Sportfonds

  • Der Staatsrat ernennt die Sportfonds-Kommission, die ihre Entscheide autonom trifft.
  • Der Staatsrat genehmigt diese Entscheide entsprechend seiner im Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle festgelegten Finanzkompetenz.
  • Das Sportamt übernimmt auf Mandatsbasis die administrative Leitung des Sportfonds.

Verwendungszweck des Sportfonds

  • Der Sportfonds gewährt eine jährliche finanzielle Unterstützung für Sportvereinigungen, sofern diese die Eigenschaft eines kantonalen Sport-Dachverbands haben, sowie für Aktionen und spezielle Vereinigungen.
  • Der Sportfonds gewährt punktuelle finanzielle Unterstützungen, die der Finanzierung ausserschulischer Sportanlagen, dem Kauf von Sportmaterial und der Finanzierung von offiziellen und bedeutenden Sportwettkämpfen dienen oder als Stipendien an Walliser Nachwuchshoffnungen gehen.
  • Es besteht kein Anspruch darauf, einen Betrag aus dem Sportfonds zu erhalten.
  • Der Sportfonds darf nicht dazu verwendet werden, gesetzliche Pflichten der öffentlichen Hand zu erfüllen.

Jährliche Summe aus der Loterie Romande

In den Fonds fliessen jährlich etwas 4 Millionen Franken (was 1/6 der Summe entspricht, die das Wallis total von der Loterie Romande erhält).

Einige Zahlen zu 2014

60 % kommen den Sportverbänden und speziellen Vereinigungen zu (jährliche Hilfen).
40 % sind für punktuelle Hilfen an Dachverbände und Sportclubs, Gemeinden und Schulen vorgesehen.

       - 2’328’000 Fr. für 40 Sportverbände/Sportvereinigungen

       - 197’048 Fr. für 7 speziellen Vereinigungen

       - 745’150 Fr. für 54 Sportveranstaltungen

       - 199’408 Fr. für 46 Nachwuchssportler

       - 439’193 Fr. für 17 Sportbauten

       - 134’941 Fr. für 41 Anschaffungen von Sportmaterial

 
Erfahrungsberichte

- Vereinspräsident
- Verbandspräsident
- Mutter von zwei Nachwuchssportlern
- Organisator einer internationalen Sportveranstaltung

Kontakt

Contact Fonds du sport

Sportfonds-Kommission
Rue des Casernes 40
1950 Sion

Tél. 027 606 52 40
email : ojs@admin.vs.ch


Dokument

pdf Sportfonds-Kommission 2018 - 2021.pdf
pdf Reglement über den Sport-Fonds änderung vom 01.12.2018.pdf
pdf Comptes 2016 du Fonds du sport

Links

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