E-Accessibility oder digitale Barrierefreiheit garantiert einen gleichberechtigten Zugang zu Online-Informationen, einschliesslich Menschen mit Behinderungen – ob sehbehindert, hörgeschädigt, kognitiv oder motorisch beeinträchtigt. Kurz gesagt geht es darum, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Internet barrierefrei surfen, lesen, Dienstleistungen in Anspruch nehmen und digitale Inhalte verstehen können. (Praktischer Leitfaden e-Accessibilität)

Was versteht man unter E-Accessibility?

E-Accessibility oder digitale Barrierefreiheit garantiert einen gleichberechtigten Zugang zu Online-Informationen, einschliesslich Menschen mit Behinderungen – ob sehbehindert, hörgeschädigt, kognitiv oder motorisch beeinträchtigt. Kurz gesagt geht es darum, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Internet barrierefrei surfen, lesen, Dienstleistungen in Anspruch nehmen und digitale Inhalte verstehen können.

Warum ein Leitfaden?

Vieles wird heute über das Internet erledigt, sowohl im privaten Bereich (Banken, Telefonie, Handel usw.) als auch in der Verwaltung auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Diese Entwicklung birgt für bestimmte Personengruppen die Gefahr einer digitalen Kluft. Davon betroffen sind vor allem ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen oder Personen, die mit der digitalen Welt wenig vertraut sind. Der Leitfaden enthält konkrete Tipps, um die Umsetzung der Barrierefreiheit im Internet zu erleichtern.

An wen ist dieser Leitfaden gerichtet?

Der Leitfaden richtet sich hauptsächlich an die Verwaltung, aber nicht nur. Er soll allen zur Verfügung stehen, die digitale Inhalte erstellen. Das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird regelmässig von Gemeinden und Verbänden zu diesen Fragen konsultiert und aus diesem Grund steht der Leitfaden seit November kostenlos auf vs.ch zur Verfügung.

Entscheidend für die Barrierefreiheit im Internet ist die Autonomie der Menschen. Was bedeutet das genau?

Der eigenständige Zugang zu Informationen, ohne jemanden anderen um Hilfe bitten zu müssen, ist eine Voraussetzung für Autonomie und Würde. Nehmen wir als Beispiel eine Person, die Missbrauch ausgesetzt ist: Sie muss ihre Rechte kennen und wissen, an wen sie sich wenden kann, ohne von einer Drittperson abhängig zu sein – die möglicherweise sogar die Ursache des Problems sein kann.

Welchen Rat geben Sie Verwaltungsstellen, die eine Überlastung befürchten?

Für manch einen mag dieser Schritt wie eine Mammutaufgabe erscheinen. Erster Tipp: Prioritäten setzen. Ermitteln Sie, welche Informationen für die Öffentlichkeit am nützlichsten sind, und konzentrieren Sie Ihre Bemühungen auf die Seiten und Dokumente, die am häufigsten aufgerufen werden. Im Leitfaden ist das Vorgehen genau beschrieben. Die Devise lautet: Schritt für Schritt das Mögliche tun, das aber richtig. Zweiter Tipp: Denken Sie von nun an bei allen neuen Inhalten, die Sie veröffentlichen und die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, an die Barrierefreiheit. Ausserdem könnte es sinnvoll sein, einen eigenen Budgetposten für die digitale Barrierefreiheit vorzusehen, so wie man auch einen Posten für die Übersetzung Französisch/Deutsch vorsieht.

Stellt die Barrierefreiheit im Internet letztendlich eine Belastung oder eine Chance dar?

Ganz klar eine Chance! Je klarer und zugänglicher die Informationen im Internet sind, desto weniger werden in der Folge die jeweiligen Verwaltungsstellen des Staates in Anspruch genommen. Die digitalen und schriftlichen Fähigkeiten der Bevölkerung werden oft überschätzt, und das Ziel ist, die Selbstständigkeit der Menschen zu bewahren. Nehmen wir als konkretes Beispiel ein Gesuch auf Krankenkassensubventionen. Wenn das Formular gut gestaltet ist, gibt es weniger Fehler und weniger Rückfragen. Das ist eine Win-win-Situation für die Verwaltung und den Bürger.

Wie kann man mithilfe der Technologie den Zugang zur digitalen Welt erleichtern?

Wie kann man mithilfe der Technologie den Zugang zur digitalen Welt erleichtern?

  • Kontrast: Schwarzer Text auf weissem Hintergrund ist einfacher lesbar als weisser Text auf grauem Hintergrund.
  • Schriftart: Serifenlose Schriftarten wie Arial erleichtern das Lesen.
  • Intuitive Navigation: Der Nutzer oder die Nutzerin soll direkt zu den gesuchten Informationen gelangen.
  • Auch Untertitel, Audiobeschreibung und Gebärdensprache gehören zu den Hilfsmitteln für digitale Barrierefreiheit.

 

Entspricht die Website vs.ch bereits den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen?

Ja, neben den zuvor genannten Funktionen verfügt die Website vs.ch über weitere Eigenschaften, die vielen Besucherinnen und Besuchern gar nicht bewusst sind:

  • die Möglichkeit, den Text bis auf das Fünffache seiner normalen Grösse zu vergrössern (Strg + Mausrad),
  • die Kompatibilität mit Programmen, die Text in Sprache umwandeln,
  • und eine für die Navigation mit der Tastatur geeignete Gliederung.

 

Auch die Art und Weise, wie ein Text verfasst ist, trägt zur Barrierefreiheit bei. Können Sie uns mehr dazu sagen?

In der Tat muss der Inhalt von Websites in einer leicht lesbaren Sprache oder vereinfachten Sprache verfasst sein. Die Texte müssen klar und einfach sein, damit sie von möglichst vielen Menschen verstanden werden. Beispiel: Anstatt zu schreiben: «Es ist verboten, im Wald Feuer zu machen, weil Brandgefahr besteht», sollte man eine direktere Formulierung bevorzugen: «Feuer ist verboten. Achtung, Brandgefahr!» Diese Version ist nicht nur direkter, sondern auch besser lesbar. Die Bezeichnungen «Leichte Sprache» oder «FALC» sind jedoch keine geschützten Labels. .

Genau, da gibt es die «Leichte Sprache», die noch einen Tick anspruchsvoller umzusetzen ist.

Leichte Sprache respektive im Französischen FALC (Facile à lire et à comprendre) richtet sich an Menschen mit Leseschwierigkeiten, kognitiven Beeinträchtigungen oder Sprachbarrieren. Für diejenigen, die sich mit Leichter Sprache vertraut machen möchten, bietet die Kantonsverwaltung übrigens eine Schulung in Leichter Sprache und FALC an. ✍️Anmeldung

 

 

Künstliche Intelligenz hilft bei der Barrierefreiheit. Im Leitfaden ist diesem Thema übrigens ein ganzes Kapitel gewidmet. Wir haben dies für Sie getestet, indem wir das Interview mithilfe von ChatGPT in Leichte Sprache umgeschrieben haben. Auch wenn KI-Tools den Prozess der Barrierefreiheit optimieren und beschleunigen können, sollten sie immer mit Bedacht eingesetzt werden. Das Korrekturlesen (durch einen Menschen!) am Schluss ist dabei stets unverzichtbar!

 

E-Accessibility: Informationen für alle

Darum ist das wichtig

Früher ging man an den Schalter, um Dinge zu erledigen.
Jetzt erledigt man immer mehr Dinge im Internet.
Alle Menschen müssen das Internet gut benutzen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.

Darum gibt es einen Leitfaden.
Ein Leitfaden erklärt:
So macht man Internet-Seiten für alle lesbar.


Was bedeutet E-Accessibility?

E-Accessibility bedeutet:
Alle Menschen können Informationen im Internet gut finden und verstehen.

Das gilt für Menschen:

  • die schlecht sehen
  • die schlecht hören
  • die Schwierigkeiten beim Denken haben
  • die Schwierigkeiten beim Bewegen haben

Alle sollen im Internet:

  • lesen können
  • verstehen können
  • Formulare ausfüllen können
  • Informationen selbst finden können

Warum gibt es den Leitfaden?

Viele wichtige Dinge im Alltag sind online.
Für manche Menschen ist das schwierig.

Zum Beispiel für:

  • Menschen mit Behinderungen
  • ältere Menschen
  • Menschen aus anderen Ländern
  • Menschen, die nicht gut mit Computern umgehen können

Der Leitfaden gibt Tipps.
Die Tipps helfen:
Internet-Seiten werden einfacher.
Internet-Seiten werden verständlicher.


Für wen ist der Leitfaden?

Der Leitfaden ist für:

    • Mitarbeitende von Behörden.
    • für die Gemeinden
    • für die Verbände
    • für alle, die Texte für das Internet schreiben.

Der Leitfaden ist gratis.
Man findet ihn auf der Website vs.ch.


Warum ist das wichtig?

Menschen müssen Informationen alleine verstehen können.
Sie müssen selbst verstehen und handeln können, ohne Hilfe von jemandem anders.

Beispiel:
Eine Person erlebt Gewalt.
Sie muss wissen:
Was sind meine Rechte und wo bekomme ich Hilfe?
Sie muss diese Infos alleine finden können.
Ohne Hilfe von einer anderen Person.


Wie anfangen?

    • Einfach beginnen. Zuerst die wichtigsten Seiten barrierefrei machen.
    • Bei jedem neuen Inhalt an die Barrierefreiheit denken.
    • Zeit und ein bisschen Geld für diese Arbeit einplanen.

Ist Barrierefreiheit eine Belastung oder eine Chance?

Es ist eine Chance.

Wenn Informationen klar sind:

  • machen Menschen weniger Fehler
  • stellen sie weniger Fragen
  • geht alles viel schneller.

Ein Beispiel:
Ein gutes Formular für Krankenkassen-Beiträge.
Weniger Fehler = weniger Rückfragen.


Ein paar einfache Tipps

  • schwarzer Text auf weissem Hintergrund
  • eine einfache Schrift wie Arial
  • Seiten und Links sind leicht zu finden
  • Videos mit Untertitel, Audiobeschreibung oder Gebärdensprache
  • kurze und klare Texte

Ist die Website vs.ch barrierefrei?

Ja.
Die Website hat viele Hilfen:

  • Man kann den Text sehr gross machen.
  • Die Seite funktioniert mit Programmen, die Texte vorlesen.
  • Die Seite kann gut nur mit der Tastatur benutzt werden.

Einfache Sprache ist wichtig

Texte sollen kurz und klar sein.

Beispiel:
❌ «Es ist verboten, im Wald Feuer zu machen, weil Brandgefahr besteht.»
«Feuer machen verboten. Achtung: Brandgefahr!»

Leichte Sprache und FALC im Französischen hilft vielen Menschen.
Es bedeutet: leicht zu lesen und leicht zu verstehen.


Leichte Sprache

Es gibt Kurse in Leichter Sprache und FALC.

Leichte Sprache hilft Menschen, die Probleme haben mit Lesen, Verstehen und Sprechen.

Die Kantonsverwaltung bietet diese Kurse an.

Sie können sich hier anmelden: Leichte Sprache – vs.ch


Jetzt sind Sie dran!

Konsultieren Sie den Leitfaden zur E-Accessibility auf vs.ch.

Helfen Sie mit. So wird das Internet einfacher und für alle zugänglich.