Sprengstofflager

Die Aufgaben, die sich aus dem Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz, SprstG, SR 941.41) und dessen Verordnung (SprstV) ergeben, werden auf verschiedene Behörden aufgeteilt:

  • die Kantonspolizei für die Ausstellung der Erwerbsgenehmigung von explosiven Materialien
  • die Suva für die Kontrolle der Sicherheitsvorschriften bei der Benutzung von explosiven Materialien (Sprengarbeiten)
  • die DAA für die Sicherheit der Lagerung und der Aufbewahrung von explosiven Materialien, einschliesslich die Registerführung von grossen Benutzern, UND die Forderungen des Transports im öffentlichen Bereich (GGBV)

Jede dauernde oder zeitweilige Sprengstofflagerung (Koffer, Lager, usw.) muss durch unsere Dienststelle genehmigt werden.