Mutterschutz

Die schwangere Frau und die stillende Mutter profitieren von besonderen Schutzbestimmungen in den folgenden Bereichen:

  • Schutz vor Entlassungen (Art. 336c Abs. 1 lit. c OR)
  • Anrecht, die Arbeit jederzeit zu verlassen
  • Begrenzte Arbeitszeit
  • Zusätzliche Pausen
  • Begrenzte Arbeitszeit stehend
  • Verbot bestimmter, besonders mühsamer Arbeiten
  • Schutz vor bestimmten physikalischen und chemischen Belastungen (Risikoanalyse , gemäss der Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung vom 20. März 2001 OPROMA RS 822.111.52).
  • Stillen während der Arbeitszeit

Diese Schutzbestimmungen ergeben sich aus den Artikeln 35 bis 35b ArG und 60 bis 66 ArGV 1.