null Frühlingsfrost - Walliser Weinberg stark in Mitleidenschaft gezogen
Medienmitteilung

Frühlingsfrost - Walliser Weinberg stark in Mitleidenschaft gezogen

20/04/2017 | Dienststelle für Landwirtschaft

Obschon es noch zu früh ist für eine genaue Bilanz, so hat doch der erste Frühlingsfrost dem Walliser Weinberg arg zugesetzt. Das Weinbauamt nahm nach der Nacht vom 18. auf den 19. April mit Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt die ersten Schadenseinschätzungen vor. Demzufolge dürften mehr als 550 Hektaren Reben stark beschädigt sein. Die Reben im Tal und zuunterst der Hänge sind am meisten betroffen. Der frühzeitige Laubaustrieb und die besonders tiefen Temperaturen erklären das Schadensausmass. Die zweite Nacht vom 19. auf den 20. April 2017 war noch kälter und führte zu Schäden in sämtlichen Rebbergen zwischen Visp und Martinach.

Die milden Temperaturen zu Beginn des Jahres führten zu einem frühzeitigen Laubaustrieb der Reben. Das Weinbauamt meldete diesbezüglich einen Vorsprung von rund zwei Wochen auf den Zehnjahresdurchschnitt. Diese Situation setzte die Reben stärker dem Frühlingsforst aus.

In der ersten Nacht vom 18. auf den 19. April 2017 waren vor allem die Rebberge im Tal und zuunterst der Hänge betroffen. Die ersten Einschätzungen des Weinbauamtes zeigen, dass mehr als 550 Hektaren zwischen Sitten und Martinach stark betroffen sind.

In der Nacht vom 19. auf den 20. April 2017 wurden noch tiefere Temperaturen gemessen. Laut ersten Kontakten mit den Weinbauern sind auch die Rebberge zwischen Visp und Sitten stark vom Frost in Mitleidenschaft gezogen worden. Angesichts der eisigen Temperaturen ist der gesamte Walliser Weinberg betroffen. Zurzeit ist es noch nicht möglich, das Ausmass der zusätzlich betroffenen Flächen festzustellen.

Zudem könnte sich die Lage mit den für Donnerstag- und Freitagnacht gemeldeten Temperaturen noch verschlimmern.

Das Weinbauamt wird weiterhin in seinen Pflanzenschutzmitteilungen über die Pflege der vom Frost befallenen Reben informieren. Seine Mitarbeitenden stehen den Weinbauern zur Verfügung.

Das Amt für Strukturverbesserungen kann betroffene Weinbauern mit verschiedenen Finanzhilfen unterstützen, namentlich mit zinslosen Darlehen oder einem Rückzahlungsaufschub für Weinbauern mit einem landwirtschaftlichen Kredit. Und schliesslich können zinslose Kredite für den Wiederaufbau des Pflanzenguts bewilligt werden.

Eine genauere Bilanz des Schadensausmasses wird nach der Kaltfront erstellt, die derzeit das Wallis heimsucht. Das Amt für Obstbau ist ebenfalls dabei, die Schäden an den Fruchtbäumen zu evaluieren. Eine vollständige Bilanz erfolgt, sobald eine komplette Standortbestimmung gemacht werden kann. Bei grossen Schäden könnten gar spezifischen Hilfen zugebilligt werden.

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