null Erster Fall der Goldgelben Vergilbung in den Walliser Rebbergen
Medienmitteilung

Erster Fall der Goldgelben Vergilbung in den Walliser Rebbergen

02/12/2016 | Dienststelle für Landwirtschaft

Ende Oktober wurde im Rahmen der phytosanitarischen Überwachung der Reben durch die Dienststelle für Landwirtschaft ein 1. Fall der goldgelben Vergilbung entdeckt. Die auf 45 verdächtigen Rebstöcken in 19 verschiedenen Parzellen im Zentralwallis vorgenommenen Analysen im Labor von Agroscope in Changins bestätigen die Präsenz der Krankheit bei zwei Proben der Sorte Chasselas in Fully. Der Herd der Krankheit konnte noch nicht festgestellt werden, aber das nachweisliche Auftreten der goldgelben Vergilbung erfordert ab sofort und systematischer ab 2017 eine Serie obligatorischer Massnahmen mit dem Ziel, die Krankheit vollständig auszurotten.

Besonderheiten der Krankheit

Die goldgelbe Vergilbung ist eine Krankheit der Rebe, die durch Mikroorganismen  (Phytoplasmen) verursacht wird und durch Verhinderung der Saftzirkulation zum teilweisen oder vollständigen Absterben der befallenen Reben führt. Es ist ohne Zweifel die schlimmste Gelbverfärbung der Rebe, da sie sich sehr schnell auf einer Parzelle und im ganzen Weinberg ausbreiten kann. Sie wurde aufgrund der Vorgaben der Bundesverordnung über den Pflanzenschutz als Quarantänekrankheit mit einer obligatorischen Meldepflicht klassifiziert. Bisher war die Krankheit in der Schweiz nur im Tessin bekannt, wo sie seit 2004 auftritt. Im Norden der Alpen wurden bisher erst zwei Fälle in zwei Waadtländer Gemeinden im Jahr 2015 entdeckt.

In den Rebbergen wird die goldgelbe Vergilbung durch ein Insekt/Vektor (Scaphoideus titanus) von Rebe zu Rebe übertragen. Dieses wurde erstmals 2013 im Zentralwallis eingefangen, wo es bis heute in einer relativ geringen Dichte präsent ist. Die Verwendung von kontaminiertem Pflanzenmaterial (Setzlinge, Schösslinge, Unterlagen) ist der Hauptfaktor der Ausweitung der Krankheit von einer Region zur anderen.

Symptome

Die drei Symptome der goldgelben Vergilbung erscheinen auf den Pflanzen ab dem Monat August und sind bis zum Abfall der Blätter sichtbar : Verfärbung der Blätter mit gleichzeitigen Einrollen nach unten, Austrocknung oder Verwelken der Traube, Nicht-Aushärtung der Ranke.

Eine andere Gelbverfärbung, Schwarzholzkrankheit genannt, ist weniger gefährlich, aber im Wallis seit 1991 bekannt. Diese führt zu denselben Symptomen wie die goldgelbe Vergilbung und kann die Symptome dieser Krankheit überdecken. Daher ist eine Laboranalyse zur Bestätigung der Krankheit nötig.

Bekämpfungsmassnahmen

Es gibt keine heilende Behandlung gegen die goldgelbe Vergilbung. Daher sind die Bekämpfungsmassnahmen vorbeugend oder indirekt und beinhalten das Ausreissen und die Vernichtung der befallenen Rebstöcke, die Bekämpfung des Vektors S. titanus im Perimeter, wo die Krankheit auftritt, und die Behandlung der Setzlinge mittels Thermotherapie, mit dem Ziel, gesundes Pflanzenmaterial Vitis zu produzieren (Rebschulisten) und versehen mit einem phytosanitarischen Pflanzenpass mit dem Zeichen ZP-d4 in Umlauf zu bringen.

Die Umsetzung dieser Massnahmen soll zur Ausrottung der Krankheit führen. Gegebenenfalls können die Massnahmen gelockert werden, wenn in einem Sektor während zwei Jahren keine neuen befallenen Reben entdeckt werden.

Vorgehen und Informationen in Zukunft

Ein Beschluss der DLW betreffend Bekämpfungsperimeter gegen den Vektor und die weiteren zu treffenden obligatorischen Massnahmen auf der Basis der aktuellen Bundesrichtlinie ist in Vorbereitung. Dieser wird im Einverständnis mit dem pyhtosanitarischen Dienst des Bundes, Agroscope Changins und der Gemeinde an die lokalen Gegebenheiten angepasst. Zudem werden auch die Erfahrungen in den Kantonen Waadt und Tessin berücksichtigt.

Die Walliser Winzer werden periodisch über die zu treffenden Massnahmen und die Entwicklung der Situation informiert werden (phytosanitarische Mitteilungen). Die betroffenen Gemeinden, Rebschulen und Winzer, welche Rebstöcke ausreisen müssen, werden durch gezielte Schreiben informiert.