Reglement für die Zuteilung von Unterstützungsbeiträgen für ausserschulische Jugendprojekte
Einführung
Der Kanton Wallis stellt der Jugend des Kantons jährlich 228‘000 Fr. für die Realisierung ausserschulischer Projekte zur Verfügung.
Die kantonale Jugendkommission behandelt diese Anfragen, indem sie folgendes Vorgehen anwendet:
Basis- Eintretenskriterien
Falls eines der nachfolgenden Kriterien nicht erfüllt ist, wird das Gesuch abgelehnt:
- Junge Walliserinnen und Walliser oder junge Menschen, die im Wallis Wohnsitz haben, im Alter von 12-25 Jahren
- Projekte ohne finanzielle Gewinnabsichten
- Ausserschulische Aktivitäten
- Die Jugendlichen sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten Träger des Projektes und setzen dieses um
- Finanzielle Aspekte : Detailliertes und realistisches Budget
- Zusätzliche finanzielle Träger (Sponsoring/andere Einnahmequellen)
- Ethische Aspekte des Projekts
Höhe des Unterstützungsbeitrags
Folgende Kriterien helfen der Kommission, die Höhe des Unterstützungsbetrags festzulegen:
- Klassifizierung der Projekte
- Anzahl aktiver Beteiligter am Projekt
- Dauerhaftigkeit des Projekts
- Integration von Minderheiten
- Sicherheitsmassnahmen
- Präventionsmassnahmen (Label FIESTA)
- Zusammenarbeit mit der Gemeinde und anderen betroffenen Institutionen
Projekte, die nicht berücksichtigt werden
- Reisen
- Projekte in Zusammenhang mit der Ausbildung (Maturaarbeiten, Projekte HESSO)
- Lager, Ferienkolonien
- Projekte, die von anderen staatlichen Dienststellen unterstützt werden
- Projekte, die mit Risiken für die Beteiligten verbunden sind
Kriterien für wiederkehrende Anlässe
Im Normallfall wird dasselbe Projekt nur einmal unterstützt
Um die Jugendlichen dazu zu ermuntern, gelungene Projekte fortzuführen, besteht allerdings die Möglichkeit, dasselbe Projekt mehrmals vorzulegen, wenn folgende Kriterien eingehalten werden:
- Es muss zwingend ein Bericht des vorgehenden Anlasses mit einer detaillierten Abrechnung vorgelegt werden.
- Der von der Kommission festgelegte Betrag vermindert sich Jahr für Jahr (Degressive Subventionierung), damit die Jugendlichen lernen, andere Mittel-beschaffungsmassnahmen einzuleiten und mit einem Gewinn des Vorjahres hauszuhalten (Degressives Vorgehen in einer Zeitspanne von 5 Jahren)
- Wenn die Organisatoren nach Ablauf dieses Zeitraums nachweisen können, dass die Hälfte des Organisationkomitees gewechselt hat, können sie den Betrag, der für dieses Projekt vorgesehen ist, erneut beantragen.
Schlussbetrachtung
Die Jugendkommission kann Beiträge gezielt zusprechen, die für bestimmte Positionen im Budget zu verwenden sind ( z.B : Transportkosten, Sicherheit…)
Den Kommissionsmitgliedern bleibt es vorbehalten, Entscheidungen aufgrund einer speziellen Faktenlage zu treffen, die nicht in diesem Reglement aufgeführt sind.