Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft leitet die Strafuntersuchungen, erlässt Einstellungsverfügungen und Strafbefehle und vertritt die Anklage vor den Strafgerichten.

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Zentrale Staatsanwaltschaft
Rue des Vergers 9
1950 Sion 2

T   +41 27 607 84 00
PC 17-119491-0

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
(sauf les jours fériés)
08h30 - 11h30 Uhr
14h00 - 17h00 Uhr

Gerichte

Die Walliser Gerichte haben Zivil-, Straf- und Verwaltungszuständigkeiten. Die Zivilgerichtsbarkeit wird durch die Gemeinderichter, die neun Bezirksgerichte und das Kantonsgericht ausgeübt.

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Kantonsgericht
Rue Mathieu-Schiner 1
Case postale 2203
1950 Sion 2

T   027 606 53 00

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

Medienmitteilung

Wahlfälschung im Oberwallis

04/09/2017 | Staatsanwaltschaft

Im Nachgang zu mehreren Medienanfragen bestätigt die Walliser Staatsanwaltschaft, dass eine Untersuchung wegen Wahlfälschung immer noch offen ist.

Unter der Verfahrensleitung des Oberstaatsanwaltes des regionalen Amtes des Oberwallis, der seinen Kantonsteil bestens kennt, beaufsichtigt durch den Generalstaatsanwalt (Art. 6 EGStPO), erlaubte die Untersuchung den Täter der strafbaren Handlungen ausfindig zu machen ; er geniesst die Unschuldsvermutung.

Es geht immer noch darum, die genaue Anzahl der gefälschten Wahlzettel zu ermitteln. Das ganze Walhmaterial der betroffenen Gemeinde (mehr als 20‘000 Rücksendungsblätter) wird durch die Spezialisten der Kantonspolizei minutiös untersucht.

Das Verfahren wird zeitverzugslos durch die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei weitergeführt. Über dessen Inhalt ist gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch das Untersuchungsgeheimnis zu wahren.

Die Entscheide betreffend die Einräumung der Parteistellung können mit Beschwerde beim Kantonsgericht angefochten werden. Die SVP hat keine Beschwerde gegen die Aberkennung ihrer Parteistellung erhoben.

Sitten/Visp, den 4. September 2017