Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft leitet die Strafuntersuchungen, erlässt Einstellungsverfügungen und Strafbefehle und vertritt die Anklage vor den Strafgerichten.

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Zentrale Staatsanwaltschaft
Rue des Vergers 9
1950 Sion 2

T   +41 27 607 84 00
PC 17-119491-0

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
(sauf les jours fériés)
08h30 - 11h30 Uhr
14h00 - 17h00 Uhr

Gerichte

Die Walliser Gerichte haben Zivil-, Straf- und Verwaltungszuständigkeiten. Die Zivilgerichtsbarkeit wird durch die Gemeinderichter, die neun Bezirksgerichte und das Kantonsgericht ausgeübt.

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Kantonsgericht
Rue Mathieu-Schiner 1
Case postale 2203
1950 Sion 2

T   027 606 53 00

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

Medienmitteilung

Strafverfahren betreffend Lawinenniedergang auf dem Skigebiet von Anzère

18/04/2016 | Staatsanwaltschaft

Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis gegen den Freispruch des Kantonsgerichts vom 14. März 2016

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat am 15. April 2016 beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Wallis erhoben. Dieses hatte am 14. März 2016 drei Freerider freigesprochen, welche im Dezember 2009 in Anzère oberhalb einer markierten Piste eine Lawine auslösten, die zwei Verletzte forderte.


Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die Beteiligten nicht die den Umständen angemessene Vorsicht an den Tag legten, indem sie bewusst die angebrachten Gefahrenschilder ignorierten und in Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht den Lawinenniedergang provozierten. Gemäss Anklage mussten sie davon ausgehen, dass im Falle des Niedergangs einer Lawine auf dem traversierten Hang diese die weiter unten liegende Piste erreichen und damit die darauf sich befindenden Skifahrer gefährden könnte.


Die Staatsanwaltschaft gibt in der Sache keine weiteren Auskünfte.