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Medienmitteilung

Preisreduktion für Kurzaufenthalt im Alters- und Pflegeheim

24/04/2017 | Dienststelle für Gesundheitswesen

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) hat beschlossen, den Zugang zur Dienstleistung der vorübergehenden Kurzzeitaufenthalte in Alters- und Pflegeheimen (APH) zu erleichtern. Dies, um die Angehörigen zu entlasten oder nach einem Spitalaufenthalt die Selbstständigkeit für das weitere Leben zuhause zu unterstützen. Die Kosten werden auf 50 Franken pro Tag reduziert. Damit wird  eine der Empfehlungen umgesetzt, die für die Planung der Langzeitpflege 2016-2020 vom Staatsrat beschlossen wurde.

Gemäss einer Umfrage der Dienststelle für Gesundheitswesen im Frühling 2016 ist die Belegung der Kurzzeitbetten in den APH nicht optimal. Der Pensionspreis wird oft als zu hoch betrachtet im Vergleich zu dem, was ein Patient für einen Spitalaufenthalt zahlen muss (ca. 42 Fr. pro Tag). Das aktuelle Finanzierungssystem fördert den Spitalaufenthalt, obschon ein zeitweiliger Aufenthalt im APH angemessener wäre, sowohl im Hinblick auf die Betreuung (angemessene Infrastruktur, geeignetes Personal, Lebensort, Rahmenprogramm, geringeres Infektionsrisiko usw.) als auch auf die Wirtschaftlichkeit.

Zur Verbesserung der Lage hat die DGSK eine neue Richtlinie beschlossen, um den Pensionspreis für einen Kurzaufenthalt im APH dank einer Subvention der öffentlichen Hand zu reduzieren. Daher bezahlen Personen, die kurzfristig im Alters- und Pflegeheim untergebracht werden, nur noch 50 Franken pro Tag, sofern sie nach dem Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Bisher betrug der Pensionspreis je nach APH zwischen 108 und 167 Franken. Ferner wird während des ganzen Aufenthalts keine Beteiligung an den Pflegekosten mehr verlangt. Die neue Richtlinie ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Um diese Leistung besser bekannt zu machen und das Betreuungssystem zu verbessern, wird ein Flyer an die verschiedenen Pflegedienstleistende verteilt (Ärzte, Spitäler, Pflegeheime, CMS usw.) mit der Bitte, die Patientinnen und Patienten, beziehungsweise deren Angehörige zu informieren.

Die Liste der Betten für Kurzaufenthalte und ihre Verfügbarkeit wird regelmässig auf der Website des Walliser Vereins der Alters- und Pflegeheime aktualisiert (AVALEMS): www.avalems.ch Tel. 027 323 03 33. Die Sozial-Medizinische Koordinationsstelle (SOMEKO) steht der Bevölkerung zur Verfügung, um ihr die geeignetste Betreuung zu empfehlen (www.secoss-someko.ch, Tel. 027 604 35 42).