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null Elektronische Überwachung - Umsetzung im Kanton Wallis ab dem 1. Januar 2018
Medienmitteilung

Elektronische Überwachung - Umsetzung im Kanton Wallis ab dem 1. Januar 2018

29/12/2017 | Dienststelle für den Straf- und Massnahmenvollzug

Im Rahmen der Ausführung von Strafmassnahmen setzt der Kanton Wallis ab dem 1. Januar 2018 die elektronische Überwachung um. Diese erfolgt mittels einer elektronischen Fussfessel, welche am Knöchel der Person befestigt wird. Nicht verwendet wird sie bei sehr gefährlichen Personen oder bei Personen, bei denen eine erhöhte Rückfallgefahr besteht.

Ab dem 1. Januar 2018 setzt der Kanton Wallis im Rahmen der Ausführung von Strafmassnahmen die elektronische Überwachung gemäss der kantonalen Verordnung vom 27. September 2017 über die elektronische Überwachung um. Diese Massnahme wird per 1. Januar 2018 in der ganzen Schweiz angewendet.

Die Überwachung wird mittels eines Senders in Form einer elektronischen Fussfessel erfolgen, die an den Knöchel der zu überwachenden Person befestigt sein wird. Sie kann in den folgenden Fällen angewendet werden:

  • Hausarrest
  • Rayonverbot (geografische Einschränkung)
  • Kontaktverbot
  • bei Lockerungen während des Strafvollzugs
  • als Ersatzmassnahme zur Untersuchungshaft

Die elektronische Überwachung wird ausschliesslich als Kontrollinstrument der auferlegten Bedingungen verwendet werden und nicht als Sicherheitsinstrument. Personen, die solche Fussfesseln tragen, werden meist schon im Besitz einer Ausgangsbewilligung sein. Die elektronische Fussfessel erlaubt die Überwachung der Person am Wohnort mittels eines Radiofrequenzsystems (RF) und die Bestimmung des Aufenthaltsortes mithilfe eines satellitengesteuerten Ortungssystems (GPS) ausserhalb des Wohnortes. Die elektronische Überwachung wird sehr restriktive verwendet werden.

Der Kanton Wallis hat sich für die Technik der Firma Geosatis SA entschieden, einem Schweizer Unternehmen mit Sitz in Le Noirmont im Kanton Jura, welches in der Fussfessel sowohl die satellitengesteuerte Ortung (GPS) sowie auch die Lokalisierung innerhalb Gebäuden mittels der Radiofrequenzen (RF) integriert hat.

Die Dienststelle für Straf- und Massnahmenvollzug (DSMV) mit seinem Amt für Sanktionen und Begleitmassnahmen (OSAMA) wird die zuständige Behörde für den Vollzug von Strafen und Massnahmen unter elektronischer Überwachung sein.