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null Ehepaarbesteuerung - Das Wallis tritt auf die Abstimmungsbeschwerde der CVP nicht ein
Medienmitteilung

Ehepaarbesteuerung - Das Wallis tritt auf die Abstimmungsbeschwerde der CVP nicht ein

29/06/2018 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

Der Staatsrat ist auf eine Beschwerde der CVP gegen die eidgenössische Volkabstimmung vom 28. Februar 2016 betreffend die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» nicht eingetreten. Dieser Entscheid kann nun innert fünf Tagen direkt beim Bundesgericht angefochten werden.

Abstimmungsbeschwerden sind spätestens am dritten Tag nach Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt beim Staatsrat einzureichen. Die Resultate der Abstimmung zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» wurden im kantonalen Amtsblatt vom 11. März 2016 veröffentlicht. Allfällige Beschwerden hätten demnach bis spätestens am 14. März 2016 eingereicht werden müssen. Der Staatsrat ist daher auf die am 18. Juni 2018 hinterlegte Beschwerde gegen die oben erwähnte eidgenössische Abstimmung nicht eingetreten.

Da die vom Beschwerdeführer begehrte Aufhebung und Neuansetzung der eidgenössischen Abstimmung nicht in die Zuständigkeit des Staatsrats fällt, konnte auch aus diesem Grund die Beschwerde nicht materiell beurteilt werden.

Der Beschwerdeführer kann nun den Staatsratsentscheid innert fünf Tagen beim Bundesgericht anfechten.