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null Wahlbetrug im Oberwallis - Der Staatsrat ordnet die Einleitung einer administrativen Untersuchung an
Medienmitteilung

Wahlbetrug im Oberwallis - Der Staatsrat ordnet die Einleitung einer administrativen Untersuchung an

20/09/2018 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

Der Staatsrat hat beschlossen, eine administrative Untersuchung bei den Gemeinden Brig, Naters und Visp zu eröffnen, um zu prüfen, ob die kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte eingehalten wurden, insbesondere bei der brieflichen Stimmabgabe. In Zusammenarbeit mit dem Verband Walliser Gemeinden hat der Staatsrat zudem Überlegungen dazu angestellt, wie die Sicherheit der brieflichen Stimmabgabe erhöht werden kann.

Am 7. September 2018 hat das Bezirksgericht Brig den Urheber des Wahlbetrugs bei den kantonalen Wahlen vom März 2017 zu zwölf Monaten Haft mit drei Jahren Bewährung verurteilt. Der verurteilte Mann hatte Übermittlungsumschläge mit Wahlunterlagen aus Briefkästen entwendet. Auf den Stimmzetteln trug er die Namen der Kandidaten ein, denen er einen Vorteil verschaffen wollte. Anschliessend hinterlegte er die Stimmzettel bei der Verwaltung der Gemeinden Brig, Naters und Visp. Diese Tat erfüllt den Strafbestand des Betrugs.

Nach dem Urteil, das zumindest vorläufig den strafrechtlichen Teil dieser Angelegenheit abschliesst, möchte der Staatsrat sicherstellen, dass die vom Wahlbetrug betroffenen Gemeinden die wahlrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Verfahren bei der brieflichen Stimmabgabe, korrekt angewendet haben. Vor diesem Hintergrund hat der Staatsrat einen Fragebogen validiert, in dem es namentlich um die briefliche Stimmabgabe und die Teilauszählung geht, und diesen den drei Gemeinden Brig, Naters und Visp vorgelegt. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird der Staatsrat allfällige nötige Massnahmen ergreifen.

Der vorgesehene Zeitplan berücksichtigt das doppelte Ziel des Staatsrates, einerseits nicht in die Strafjustiz einzugreifen und sich andererseits vor allem auf die Untersuchung der Oberwalliser Staatsanwaltschaft zu stützen, wovon die zuständige Dienststelle Kenntnis nehmen konnte.

Neben diesem administrativen Teil wird der Staatsrat in Zusammenarbeit mit dem Verband Walliser Gemeinden Lösungen prüfen, durch die die Sicherheit der brieflichen Stimmabgabe erhöht werden kann. Dabei soll eine einfache, pragmatische und effiziente Lösung angestrebt werden.