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null Verfassungsrat - Dekretsentwurf und weiteres Vorgehen
Medienmitteilung

Verfassungsrat - Dekretsentwurf und weiteres Vorgehen

23/03/2018 | Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten

Der Staatsrat hat den Dekretsentwurf sowie die dazugehörige Botschaft dem Grossen Rat übermittelt. Hauptsächlich wird damit der allgemeine Rahmen für die Arbeiten, sowie die konkrete Ausgestaltung betreffend die Einführung und den Amtsantritt des Verfassungsrates festgelegt. Die Wahl der Mitglieder wird – unter Vorbehalt von unvorhergesehenen Verzögerungen – am 25. November 2018 stattfinden.

Der Staatsrat hat einen Dekretsentwurf über den Verfassungsrat sowie die dazugehörige Botschaft erlassen. Dieser Rechtsakt ist notwendig, zumal es nur vereinzelte kantonale Bestimmungen über den Verfassungsrat gibt, die überdies von geringer Tragweite sind. Das Dekret bestimmt den allgemeinen Rahmen der Arbeiten. Es regelt die Einführung und den Amtsantritt des Verfassungsrates sowie seine Beziehungen zu den kantonalen Behörden und zur Bevölkerung. Darüber hinaus hält es fest, dass die finanziellen Mittel des Verfassungsrates jährlich vom Grossen Rat im Rahmen des ordentlichen Voranschlags beschlossen werden. Die Behandlung des Dekrets im Grossen Rat ist in der Junisession 2018 geplant.

Gemäss Kantonsverfassung erfolgen die Verfassungsratswahlen auf der gleichen Grundlage wie die Grossratswahlen. Die Änderung des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (kGPR), welche insbesondere Bestimmungen zum Wahlmodus des Grossen Rates betrifft, wurde vom Parlament im Dezember letzten Jahres beschlossen. Diese Änderung wurde im Amtsblatt vom 19. Januar 2018 unter Angabe der Referendumsfrist, welche am 19. April 2018 auslaufen wird, veröffentlicht.

Kommt gegen das kGPR kein Referendum zu Stande und erlässt der Grosse Rat das Dekret über den Verfassungsrat im Juni, kann der Staatsrat anschliessend:

  • das Datum für das Inkrafttreten des revidierten kGPR festlegen;
  • den Beschlusses, welcher die Zahl der von jedem Bezirk zu wählenden Mitglieder des Verfassungsrates festsetzt, beschliessen: die Verteilung der 130 Sitze wird gestützt auf die im Kanton wohnsässige Schweizerbevölkerung gemäss der letzten amtlich veröffentlichten Bevölkerungsstatistik festgelegt;
  • definitiv das Datum der Verfassungsratswahlen bestimmen. Dies wird voraussichtlich der 25. November 2018, ein Tag einer eidgenössischen Abstimmung, sein.

Betreffend die Wahl der Verfassungsratsmitglieder wird diesen Sommer ein Beschluss erlassen werden.