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null Trockenheit im Wallis: grosse Waldbrandgefahr
Medienmitteilung

Trockenheit im Wallis: grosse Waldbrandgefahr

22/06/2017 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft

Die geringen Niederschläge in den letzten Wochen und die hohen Temperaturen führen zu einer Erhöhung der Waldbrandgefahr. Unter anderem können entlang von Strassen- und Wegböschungen sowie an Waldrändern und Hecken vertrocknete Gräser und Stauden leicht in Brand geraten. Feuer im Wald oder in Waldesnähe dürfen nur an dafür von den Gemeinden bezeichneten oder offensichtlich gefahrlosen Stellen entfacht werden.

Die Waldbrandgefahr im Wallis wird zurzeit durch geringe Niederschläge, stark gestiegene Temperaturen sowie zeitweilig starken Wind erhöht. Entlang von Strassen- und Wegböschungen sowie an Waldrändern und Hecken können vertrocknete Gräser und Stauden vorhanden sein, die bei schönem Wetter leicht in Brand geraten. Aufgrund der Wetterprognosen für die nächsten Tage ist mit keinen nennenswerten Niederschlägen zu rechnen. Sollte zudem der Föhnwind weiter aufkommen, würde die Waldbrandgefahr im Wallis zusätzlich ansteigen.

Waldbrände sind gefährlich für Mensch und Tier und können an Natur und Landschaft grosse Schäden anrichten. Es empfiehlt sich deshalb, vorbeugende Brandschutzmassnahmen gemäss Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente zu berücksichtigen. Im Übrigen ist gemäss kantonalem Waldgesetz das ganze Jahr jegliche Handlung verboten, die zu Feuerschäden oder Waldbrand führen kann.

Grosse Wachsamkeit ist wichtig

Feuer im Wald oder in Waldesnähe dürfen nur an dafür von den Gemeinden bezeichneten oder offensichtlich gefahrlosen Stellen entfacht werden. (z.B. offizielle Grill- und Campingplätze). Jedes Feuer auf diesen Plätzen muss bis am Schluss beaufsichtigt und vor dem Verlassen intensiv abgelöscht werden. Die zuständigen Dienststellen machen die Walliser Bevölkerung auf die Gefahr aufmerksam und weisen darauf hin, dass bei jeglicher Entdeckung eines Waldbrands sofort Alarm zu schlagen und die Feuermeldestelle Tel. 118 zu benachrichtigen ist.

Falls die Waldbrandgefahr weiter zunehmen sollte, kann der Kanton ein Feuerverbot erlassen. Die Gemeinden sind auf ihrem Territorium und gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen verantwortlich für die Durchsetzung dieser oder weiterführender Massnahmen.