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null Inkrafttreten der neuen kantonalen Baugesetzgebung
Medienmitteilung

Inkrafttreten der neuen kantonalen Baugesetzgebung

02/08/2017 | Verwaltungs- und Rechtsdienst

Die neue kantonale Baugesetzgebung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie verwirklicht die Ziele der Raumplanung, ordnet die Kompetenzverteilung zwischen kommunalen und kantonalen Behörden neu und passt die materiellen Vorschriften wie Bauhöhen und Bauziffern, an.

Die neue kantonale Baugesetzgebung (Totalrevision des Gesetzes und der Verordnung sowie des Beitrittsgesetzes zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), die vom Walliser Parlament in der Dezembersession 2016 verabschiedet wurde, tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Diese Revision der kantonalen Baugesetzgebung aus dem Jahre 1997 dient der Verwirklichung der Ziele der Raumplanung, insbesondere der qualitätsvollen Verdichtung. Auf Verfahrensebene ordnet sie die Verteilung der Kompetenzen und Aufgaben zwischen den kommunalen und kantonalen Behörden neu und bringt im Bewilligungsverfahren vorteilhafte Änderungen für die Gesuchsteller. Mit der Absicht, die Qualität der Dossiers zu verbessern, stellt sie höhere Anforderungen an die Planverfasser.

Zudem werden die materiellen Vorschriften zu Abständen, Höhen, Geschossen und Bauziffern insbesondere mit Rücksicht auf die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) angepasst.

Die neue Gesetzgebung präzisiert die Kompetenzen der kantonalen Baukommission (KBK), insbesondere bei Vorliegen von Interessenkonflikten bei kommunalen Projekten und erteilt der KBK die Entscheidbefugnis für Projekte in der Maiensässzone. Die KBK wird künftig die Dossiers in ihrer Zuständigkeit von Anfang an, das heisst ab deren Eingabe und öffentlichen Planauflage, betreuen.

Die Gemeinden behalten ihre Kompetenzen innerhalb der Bauzonen und verfügen künftig über einen grösseren Handlungsspielraum in der Festlegung materieller Vorschriften.

Ab dem 1. Januar 2018 werden alle Bauentscheide unter Anwendung der neuen Gesetzgebung gefällt, auch wenn das Baugesuch noch im Verlauf des Jahres 2017 eingereicht wurde.

Für die Gemeinden, die Verbände und Fachleute der Baubranche werden am 26., 27. und 28. September 2017 in Zusammenarbeit mit dem Verband Walliser Gemeinden Informationssitzungen organisiert (Dokumente und Einschreibung: www.vs.ch/bauwesen2018).