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Medienmitteilung

Ablehnung der USR III des Schweizer Stimmvolks Abbruch des Vernehmlassungsverfahrens des Walliser Projekts

12/02/2017 | Kantonale Steuerverwaltung

Der Walliser Staatsrat hat Kenntnis genommen von der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) durch das Schweizer Stimmvolk. Er unterbricht folglich das laufende Vernehmlassungsverfahren zum kantonalen Vorentwurf. Die Eckwerte einer neuen Reform müssen auf Stufe Bund und Kanton schnell definiert werden.

Der Staatsrat hatte letzten Dezember das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf der Änderung des kantonalen Steuergesetzes im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) eröffnet. Er schlug vor, den Steuersatz der juristischen Personen für Gewinne von mehr als 150‘000 Franken von 21.56% auf 15.61% zu senken und den Steuersatz für tiefere Gewinne bei 12.66% beizubehalten. Der Vorentwurf enthielt ebenfalls eine Entlastung der Kapitalsteuer und der Grundstücksteuer (Aufhebung der Grundstücksteuer für Produktions-anlagen) und eine Steuerbefreiung für innovative Gesellschaften, die aus den Walliser Hochschulen hervorgegangen sind.

Infolge der Ablehnung der Bundesvorlage des Schweizer Stimmvolks mittels Referendum ist die Umsetzung auch auf Kantonsebene in Frage gestellt. Die kantonale Vernehmlassung, vorgesehen bis 28. Februar, wird folglich abgebrochen.

Da die privilegierten Steuerstatus, welche gewissen Gesellschaften gewährt wurden, mit den internationalen Normen nicht mehr vereinbar sind, muss ein neues Reformprojekt auf Bundesebene entstehen. Die Kantone müssen ebenfalls ihre Unternehmensbesteuerung anpassen, um den betroffenen Gesellschaften Rechtssicherheit geben zu können und die Arbeitsplätze zu erhalten. Die Eckwerte einer neuen Reform müssen sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene rasch definiert werden. Der Kanton Wallis wird mit dem Bund und den anderen Kantonen in Kontakt treten und aktiv am Entstehungsprozess teilnehmen.