Zurück
null Reduzierung der Wasserzinsen - Inakzeptabler Vorschlag
Medienmitteilung

Reduzierung der Wasserzinsen - Inakzeptabler Vorschlag

22/06/2017 | Dienststelle für Energie und Wasserkraft

Der Bund hat seinen Aktionsplan zur heiklen Frage über die Wasserzinsen in die Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat sieht in seinem Projekt vor, für die Jahre 2020 bis 2022 das Wasserzinsmaximum von 110 Franken auf 80 Franken brutto pro Kilowatt zu reduzieren. Ab 2023 soll diese Übergangslösung durch ein flexibles Modell ersetzt werden. Dieser Vorschlag ist für die Walliser Regierung inakzeptabel. Dies würde zu einer massiven Verschlechterung der finanziellen Lage der Gemeinden in den Gebirgskantonen führen. Der Staatsrat wird sich mit aller Kraft für eine korrektere Vergütung dieser wichtigen Ressource für den Kanton einsetzen.

Im Anschluss an die Intervention der Gebirgskantone ist das neue, durch den Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Übergangsmodell der Wasserzinsen zwar besser als die ersten Vorschläge. Trotzdem bleiben für die Walliser Regierung gewisse zentrale Punkte inakzeptabel. Sie wird gemeinsam mit den restlichen Gebirgskantonen ihre Missbilligung über die Vergütungsvorschläge der Bruttowasserzinsen pro Kilowatt zum Ausdruck bringen.

Der Staatsrat ist der Meinung, dass die von den betroffenen Gemeinwesen verlangten Anstrengungen unverhältnismässig sind, da sich der Verlust auf 41 Millionen Franken belaufen würde. Die finanzielle Gesundheit vieler Walliser Gemeinden hängt von den Wasserzinsen ab. Diese erlauben Investitionen in wichtige Infrastrukturen und ermöglichen die Bewohnbarkeit der Berggebiete.

Die angekündigte Reduzierung der Wasserzinsen zeichnet sich als generelle Subventionierung der Stromproduzenten ab. Gezielte Massnahmen für in Schwierigkeiten stehende Unternehmen wären angebrachter. Diese müssen im Rahmen der Energiestrategie 2050 vertieft analysiert werden. Die Rentabilitätsprobleme in der Branche müssen auf globale Art und Weise geregelt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis Oktober 2017. Der Kanton wird seine Antwort im Detail und in Zusammenarbeit mit den restlichen Gebirgskantone innerhalb der Frist bekanntgeben.