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null Elektronische Einreichung von Steuererklärungen - Elektronische Einreichung von Steuererklärungen
Medienmitteilung

Elektronische Einreichung von Steuererklärungen - Elektronische Einreichung von Steuererklärungen

01/02/2018 | Kantonale Steuerverwaltung

Die kantonale Steuerverwaltung bietet nun die Möglichkeit, Steuererklärungen ausschliesslich elektronisch, das heisst ohne eine unterzeichnete Quittung, einzureichen.

Seit dem Jahr 2011 können Walliser Steuerpflichtige ihre Steuererklärung elektronisch ausfüllen und einreichen. Bisher mussten sie jedoch eine Übermittlungsquittung ausdrucken, sie unterzeichnen und der Wohnortgemeinde per Post weiterleiten.

Diese Verpflichtung fällt ab der Steuerperiode 2017 weg. Der Steuerpflichtige wird die nächste Steuererklärung somit ausschliesslich elektronisch einreichen können. Das Wallis zählt zu den ersten Kantonen, die diese Möglichkeit anbieten.

Die kantonale Steuerverwaltung bemüht sich, die Aufgaben der Bürger mithilfe der Bereitstellung einer effizienteren Software zu erleichtern. Sie erinnert daran, dass dem Steuerpflichtigen seit kurzem die kostenlose Software-Applikation (App) Tell Tax für Smartphones zur Verfügung steht, die es ihm ermöglicht, sämtliche Belege zu digitalisieren und sie anschliessend automatisch in das Softwareprogramm VSTax zu übernehmen.