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null Pflanzenschutzpolitik - Bekämpfungsmassnahmen gegen die «goldgelbe Vergilbung» aufgehoben
Medienmitteilung

Pflanzenschutzpolitik - Bekämpfungsmassnahmen gegen die «goldgelbe Vergilbung» aufgehoben

10/12/2018 | Dienststelle für Landwirtschaft

Die Suche nach Fällen von goldgelber Vergilbung in Fully ist abgeschlossen. Da 2017 und 2018 kein kranker Rebstock gefunden wurde, können die Massnahmen aufgehoben werden. Die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) ruft die Winzer allerdings dazu auf, weiterhin wachsam zu bleiben.

Die goldgelbe Vergilbung ist eine gravierende Krankheit der Rebe, die durch Mikroorganismen (Phytoplasmen) verursacht wird und durch Verhinderung der Saftzirkulation zum teilweisen oder vollständigen Absterben der befallenen Reben führt. Mit der Präsenz von Scaphoideus titanus, dem Vektor-Insekt, das Träger der Krankheit sein kann, kann sie sich sehr schnell im Rebberg ausbreiten. In der Schweiz tritt sie – anfangs nur im Tessin – seit 2004 auf. 2015 wurde sie aber erstmals auch nördlich der Alpen in zwei Waadtländer Gemeinden festgestellt.

Der erste Fall von goldgelber Vergilbung wurde im Wallis im Oktober 2016 in Fully entdeckt. Dies erforderte die sofortige Einführung einer Serie obligatorischer Massnahmen mit dem Ziel, die Krankheit vollständig auszurotten: Ausreissen und Vernichten der befallenen Rebstöcke, die Behandlung der in der kontaminierten Gemeinde produzierten Setzlinge mittels Thermotherapie, die Insektenbekämpfung des Vektors, minutiöses Untersuchen des Rebbergs. Alle vom Bund geforderten Massnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Winzern und Rebschulisten, der Gemeinde Fully und Agroscope umgesetzt.

Der Einsatz war erfolgreich, denn seit zwei Jahren wurde kein neu erkrankter Rebstock im Wallis gefunden. Die Aufhebung der Bekämpfungsmassnahmen wurde per 2019 beschlossen, insbesondere müssen die Insektizidbehandlungen nicht mehr erneuert werden.

Trotzdem müssen die diesbezüglich geltenden Rechtsbestimmungen strikt von allen Winzern eingehalten werden, damit die Krankheit nicht über kontaminierte Setzlinge importiert wird. Bei Neuanpflanzungen muss sichergestellt werden, dass der Pflanzenpass der Setzlinge mit dem Zusatz ZP-d4 versehen ist. Letzteres garantiert nämlich, dass die Setzlinge in einer Region produziert wurden, wo die Krankheit nicht vorhanden ist, oder dass sie mit Thermotherapie behandelt wurden.

In Zusammenarbeit mit Vitival wird die DLW die Ausbildung der Winzer in Sachen Symptomerkennung der goldgelben Vergilbung (die gleichen wie bei Schwarzholzkrankheit) intensivieren und die Rebberge stärker überwachen, damit eventuelle neue Krankheitsherde frühzeitig erkannt werden können.