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null Unwetter 2018 - Grosse Schäden in der Walliser Landwirtschaft
Medienmitteilung

Unwetter 2018 - Grosse Schäden in der Walliser Landwirtschaft

29/03/2018 | Dienststelle für Landwirtschaft

Das Unwetter im ersten Quartal 2018 hat die Walliser Landwirtschaft schwer getroffen. Der Schaden beläuft sich auf mehr als 13 Millionen Franken. Der Staatsrat entschied infolgedessen, dem Grossen Rat einen Beschlussentwurf über die Gewährung eines Rahmenkredits von 4.75 Millionen Franken zu unterbreiten. Hiervon sind 3 Millionen Franken für dringliche Massnahmen im Jahr 2018 bestimmt. Basierend auf diesem Rahmenkredit wird seitens des Bundes ebenfalls ein Kredit in der Höhe von 5.28 Millionen Franken für die notwendigen Arbeiten ausgelöst

Nach dem Unwetter 2018 schätzte die Dienststelle für Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden den Schaden ein. Dieser beläuft sich auf mehr als 13 Millionen Franken.

Besonders Gebiete im Hang wie die Rebberge waren von diesem Unwetter betroffen. Die Bodenübersättigung führte zu einem Abfluss der Oberflächengewässer und zur Bildung grösserer Bäche.

Die Zusammenfassung der Schadeninventare umfasst Folgendes:

  • 32 betroffene Gemeinden
  • 6900 Quadratmeter gemeldete Rebmauern
  • 6,7 Hektaren durch kleine Bäche und Lawinen zerstörte Rebberge
  • fast 6,9 Kilometer landwirtschaftliche Strassen, die neu gebaut werden müssen
  • stellenweise Instandsetzung der Suonen

Die vorgesehenen Arbeiten betreffen in erster Linie die Rebberge. Der Boden muss wegen den vom ablaufenden Wasser entstandenen Furchen neu gestaltet und Stützmauern müssen wiederaufgebaut werden. Landwirtschaftliche Strassen müssen mit Hilfe von Kasten stabilisiert und die Kanalisation saniert werden. Bei den Suonen müssen gewisse Abschnitte neu erstellt werden. Die Suonen erwiesen bei diesem Unwetter einmal mehr neben ihrer Funktionalität für die Bewässerung ihre Wichtigkeit für das Auffangen und Ableiten von Oberflächengewässer.

Diesbezüglich ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die im Rahmen der laufenden Projekte zum Erhalt der Rebberge sanierten Bereiche nicht vom Unwetter beschädigt wurden. Dies beweist die Wirksamkeit dieser Projekte, durch die grössere Schäden im Zusammenhang mit Wetterbedingungen verhindert werden können.

Für die Instandsetzungsarbeiten sind die Standortgemeinden oder die Meliorationsgenossenschaften Projektträger. Die erforderlichen Baubewilligungen für dringliche Massnahmen wurden bereits ausgestellt.

Um die ausserordentlichen, von diesem Unwetter herrührenden Investitionen zu bewältigen, entschied der Staatsrat, dem Grossen Rat ein Gesuch für einen Rahmenkredit von 4.75 Millionen Franken zu unterbreiten. Dieser Betrag enthält einen Nachtragskredit von 3 Millionen Franken für das Geschäftsjahr 2018, um dringliche Massnahmen zu finanzieren, die in diesem Jahr realisiert werden müssen.

Dieser Rahmenkredit ermöglicht eine Bundesbeteiligung in Höhe von fast 5.28 Millionen Franken für diese Arbeiten. Der Subventionsbetrag, den die betroffenen Gemeinden beisteuern, beläuft sich auf 1.18 Millionen Franken und für die Privaten auf 1.98 Millionen Franken.