null COVID-19 - Bundesrat hebt Massnahmen auf

COVID-19 - Bundesrat hebt Massnahmen auf

Mit der Aufhebung der Massnahmen entfällt auch die Notwendigkeit für die meisten wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen.

So kann ab dem 17. Februar kein Anspruch auf Erwerbsausfall infolge :

  • Betriebsschliessung;
  • Veranstaltungsverbot;
  • eingeschränkter Erwerbstätigkeit oder;
  • ausgefallener Fremdbetreuung mehr geltend gemacht werden. 


Ausgenommen davon sind bis am 30. Juni 2022 Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie massgeblich eingeschränkt ist.

Bis Ende März sind zudem Personen ausgenommen, die ihre Tätigkeit aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit unterbrechen müssen.

 

Medienmitteilung des Bundesrates

 

Die vollständigen Informationen finden Sie, wenn Sie unten klicken :

EO COVID-19