Lebenslage - Mutterschaft

Jede erwerbstätige Mutter (unabhängig davon ob sie angestellt, selbstständig erwerbend, arbeitslos ist oder ob Sie im Unternehmen Ihres Mannes oder eines Familienangehörigen arbeitet) hat Anrecht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen und 80% des Lohns (max. CHF 220.-/Tag) (2022 : CHF 196.-).

Verlängerung der Zahlung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen
Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben ab dem 1. Juli 2021 länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Welche administrativen Schritte muss ich unternehmen, wenn ich schwanger bin?
Welche Voraussetzungen müssen zum Erhalt dieser Entschädigung erfüllt sein?
Habe ich noch Anrecht auf die Entschädigung, wenn ich vor Ablauf der 14 Wochen meine Tätigkeit wieder aufnehme?
Wann beginnt der Mutterschaftsurlaub?
Habe ich Anspruch auf eine Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung, wenn mein Kind längere Zeit im Spital bleiben muss?
Wer zahlt mir die Mutterschaftsentschädigung aus?
Bin ich während des Mutterschaftsurlaubs gegen Unfälle versichert?
Ist die Mutterschaftsentschädigung den AHV/IV/EO-Beiträgen unterstellt?