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Medienmitteilung

Kantonale Abstimmung 21. Mai 2017

19/05/2017 | Staatskanzlei 

Annahme des kantonalen Raumplanungsgesetzes

Die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kantonales Raumplanungsgesetz) wurde von 72.79 % der Stimmenden angenommen. Der Staatsrat freut sich über den vom Walliser Volk ausgedrückten Willen. Mit der Annahme des kantonalen Raumplanungsgesetzes können die Arbeiten zur Umsetzung des Bundesgesetzes wie geplant weitergeführt werden. Der nächste Schritt wird Ende 2017 die Beratung des kantonalen Richtplans im Grossen Rat sein.

Die Änderung des kantonalen Raumplanungsgesetzes (kRPG) wurde nötig, nachdem 2013 die Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde. Das RPG verlangt von den Kantonen, überdimensionierte Bauzonen (über dem Bedarf für die nächsten 15 Jahre), zu reduzieren, die Mehrwertabgabe zu regeln und die Verfügbarkeit der Bauzonen sicherzustellen. Die Kantone müssen ihre gesetzlichen Grundlagen und den kantonalen Richtplan innert fünf Jahren (bis zum 1. Mai 2019) an die neuen Bestimmungen anpassen. Das kantonale Raumplanungsgesetz, welches am Wochenende von 72.79 % der Stimmenden des Kantons Wallis angenommen wurde, regelt einerseits die vom RPG verlangten Elemente und schafft andererseits die Grundlagen, um die im kantonalen Richtplan vorgesehene Lösung zur Dimensionierung der Bauzonen umzusetzen. Zusätzlich wurden die Bestimmungen für die Maiensässzonen im Kanton Wallis so angepasst, dass in Zukunft landschaftsprägende Bauten unter bestimmten Bedingungen zu Zweitwohnungen umgebaut werden können, selbst in Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil über 20 % liegt.

Mit der Annahme des kantonalen Raumplanungsgesetzes können die Arbeiten zur Umsetzung des RPG wie geplant weitergeführt und abgeschlossen werden. Der Staatsrat wird noch im Juni den Entwurf des kantonalen Richtplans behandeln und anschliessend dem Grossen Rat zum Beschluss weiterleiten. Es ist vorgesehen, dass der Grosse Rat den kantonalen Richtplan in seiner Session im Dezember 2017 behandelt und in einer zweiten Session im Frühjahr 2018 beschliesst. Anschliessend kann der kantonale Richtplan dem Bund zur Genehmigung unterbreitet werden.

Der kantonale Richtplan besteht aus 49 Koordinationsblättern in fünf Themenbereichen und beinhaltet unter anderem die Bestimmungen zur Dimensionierung der Bauzonen. Darin schlägt der Kanton eine Siedlungsstrategie vor, welche auf seine besondere Situation ausgerichtet ist. Diese Lösung, welche vom Bund bestätigt wurde, erlaubt es, die Rückzonungen auf das Nötigste zu reduzieren, indem die Gemeinden ihr Siedlungsgebiet festlegen, welches dem Bedarf für die nächsten 25 bis 30 Jahre entspricht.

Der Staatsrat ist erfreut über den Entscheid des Walliser Stimmvolkes. Damit können das RPG auf eine für das Wallis verträgliche Art und Weise umgesetzt und allfällige Sanktionen seitens des Bundes vermieden werden. Zudem kann die vorgegebene Frist vom 1. Mai 2019 eingehalten und damit die aktuelle Rechtsunsicherheit aufgehoben werden. Der Staatsrat wird weiterhin alles daran setzen, dass das Eigentum der Walliser Bevölkerung respektiert und geschützt wird und dass Rückzonungen nach Möglichkeit verhindert, beziehungsweise auf das Nötigste reduziert werden.