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Medienmitteilung

Grippeimpfung in verschiedenen Apotheken möglich

20/10/2017 | Dienststelle für Gesundheitswesen

In mehreren Walliser Apotheken wird ab diesem Herbst die Impfung gegen die saisonale Grippe (Influenza A und Influenza B) angeboten. Mit dieser Massnahme soll die Durchimpfung der Bevölkerung verbessert werden, insbesondere bei den Personen, die regelmässigen Kontakt zu Menschen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko haben.

2016 haben die Dienststelle für Gesundheitswesen, die Walliser Ärztegesellschaft und pharmawallis (Walliser Apothekerverein) ein Pilotprojekt gestartet, in dem Apotheker und Apothekerinnen mit einer entsprechenden Ausbildung ihren Kunden und Kundinnen die Grippeimpfung anbieten konnten. 18 Apotheker und Apothekerinnen nahmen an diesem Projekt teil und impften rund 200 Personen.

Das Durchschnittsalter der in einer Apotheke geimpften Personen lag bei 50 Jahren. Die Hälfte von ihnen hatten in ihrem näheren Umfeld Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung, waren im Gesundheitssektor tätig oder hatten mit Kleinkindern zu tun. Ein Viertel hatte keinen Hausarzt. Nahezu alle Personen waren mit der Impfung in der Apotheke zufrieden (99 Prozent). Als besonderer Vorteil wurde die Flexibilität genannt, die eine Impfung in der Apotheke bietet, da keine Terminvereinbarung nötig.

Bekräftigt durch die positiven Erfahrungen aus dem letzten Jahr wird die Grippeimpfung ab diesem Herbst in mehreren Walliser Apotheken angeboten. Sie richtet sich an 16- bis 65-Jährige in einem guten gesundheitlichen Allgemeinzustand, die nicht regelmässig zum Arzt gehen. Die Grippeimpfung kann nur von Apothekern und Apothekerinnen durchgeführt werden, die über den Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme verfügen und die erforderliche Weiterbildung abgeschlossen haben. Die Liste der impfberechtigten Apotheker und Apothekerinnen wird von der Dienststelle für Gesundheitswesen erstellt und unter www.vs.ch/de/web/ssp/grippe veröffentlicht.

Für die Impfung ist keine ärztliche Verschreibung nötig. Vor der Impfung stellt der Apotheker oder die Apothekerin anhand eines vom Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse entwickelten Protokolls sicher, dass bei der betreffenden Person keine bekannten Komplikationsrisiken vorliegen. Im Zweifelsfall wird sie an einen Arzt oder eine Ärztin verwiesen.

Allgemeine Informationen über die Impfung gegen die saisonale Grippe unter www.impfengegengrippe.ch.