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Medienmitteilung

Kantonale Wahlen 2017 - Beschwerde an den Grossen Rat übergeben

24/03/2017 | Staatskanzlei 

(IVS).- Im Anschluss an einen Verdacht auf Wahlbetrug im Oberwallis, hat die Staatskanzlei heute eine Beschwerde der SVP Unterwallis gegen die Wahlen vom 19. März 2017 (zweiter Wahlgang der Staatsratswahlen) entgegengenommen. Gemäss Gesetzgebung wurde diese Beschwerde dem Grossen Rat überwiesen. Die Entscheidungskompetenz über eine Beschwerde gegen Staatsratswahlen liegt beim kantonalen Parlament.

Im Anschluss an einen Verdacht auf Wahlbetrug im Oberwallis hat die SVP Unterwallis heute bei der Staatskanzlei schriftlich eine Beschwerde hinterlegt. Diese Beschwerde folgt auf die Proklamation der Ergebnisse der Wahl der Mitglieder des Staatsrates am 19. März 2017 (zweiter Wahlgang) im Amtsblatt Nr. 12 vom 24. März 2017. Der Staatsrat hat diesen Beschluss anlässlich seiner Sitzung am 22. März 2017 gefasst.

Die Beschwerde wurde dem Grossen Rat überreicht. Am Montag 27. März 2017 findet die konstituierende Sitzung des Grossen Rates statt, an deren auch die Annahme der Wahlresultate und die Vereidigung der Staatsräte traktandiert sind.