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Medienmitteilung

Expertenbericht über den Bausektor in Verbier

18/03/2016 | Regierung

Der Staatsrat hat vom Expertenbericht über die Konformität der Bauverfahren in Verbier, welcher von der Gemeinde Bagnes veröffentlich wurde, Kenntnis genommen. Zusätzlich zu den Sofortmassnahmen, die er bereits bei Bekanntwerden der Fälle ergriffen hatte, hat der Staatsrat beschlossen, eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit der Begleitung und Koordination dieses Dossiers zu betrauen. Diese Arbeitsgruppe wird sich insbesondere mit vier Aspekten befassen: die Elemente betreffend das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), jene betreffend die kantonalen Bestimmungen im Baubereich, die allfälligen Verstösse gegen die Lex Weber und schliesslich die Vorkehrungen, die der Staatsrat als Oberaufsichtsbehörde in Sachen Baupolizei und Aufsichtsbehörde über die Gemeinden, insbesondere im Rahmen der Homologation der Gemeindereglemente, zu treffen gedenkt.

Der von der Gemeinde Bagnes veröffentlichte Expertenbericht über die Konformität der Bauverfahren in Verbier ist dem Staatsrat in anonymisierter Form unterbreitet worden. Die Regierung hat von diesem Bericht Kenntnis genommen und eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Begleitung und Koordination dieses Dossiers zwischen den verschiedenen Dienststellen der kantonalen Verwaltung eingesetzt.

Die Arbeitsgruppe wird in einem ersten Schritt eine Standortbestimmung vornehmen und dem Staatsrat anschliessend die verschiedenen Massnahmen im Zusammenhang mit vier Hauptaspekten vorschlagen: die Elemente betreffend das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), jene betreffend die kantonalen Bestimmungen im Baubereich, die allfälligen Verstösse gegen die Lex Weber und schliesslich die Vorkehrungen, die der Staatsrat als Oberaufsichtsbehörde in Sachen Baupolizei und Aufsichtsbehörde über die Gemeinden, insbesondere im Rahmen der Homologation der Gemeindereglemente, zu treffen gedenkt.

Was die allfälligen Verstösse gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) anbelangt, so sind bei Bekanntwerden der Fälle entsprechende Sofortmassnahmen ergriffen worden. Die Dienststelle der Grundbuchämter und der Geomatik hat die Behörden der Gemeinde Bagnes bereits kontaktiert und ihnen eine Frist für die Übermittlung der Namen der betroffenen Projekte und die Unterbreitung der diesbezüglichen Baudossiers gesetzt.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts ist der Gemeinderat von Bagnes die zuständige Behörde für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen sowie in Sachen Baupolizei in ebendiesen Zonen. Als Oberaufsichtsbehörde in Sachen Baupolizei wird der Staatsrat die Behandlung der strittigen Fälle genau verfolgen.

Was die allfälligen Verstösse gegen die Lex Weber anbelangt, wird der Staatsrat die Anzeigen wegen Verstosses gegen das Zweitwohnungsgesetz im Einklang mit seiner Rolle als Aufsichtsbehörde in diesem Bereich behandeln.

Was das kommunale Baureglement anbelangt, ist die Gemeinde gehalten, die Rechtsprechung des Bundesgerichts anzuwenden, wie es der Kanton in den ihm unterbreiteten Fällen getan hat. Der Staat wird zusammen mit der Gemeinde das Verfahren zur Anpassung dieses Reglements prüfen.