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Medienmitteilung

Pensionskasse des Staates Wallis (PKWAL) - Die Arbeitsgruppe schlägt die Schaffung von zwei Kassen vor

24/08/2017 | Departement für Finanzen und Energie

Der Staatsrat hat vom Zwischenbericht der Arbeitsgruppe PKWAL Kenntnis genommen. Diese schlägt eine Reihe von strukturellen Massnahmen sowie die Schaffung von zwei Pensionskassen vor. Der Staatsrat hat die Arbeitsgruppe damit beauftragt, die finanziellen, technischen und organisatorischen Aspekte vertieft zu analysieren. Gestützt auf den für Ende Jahr erwarteten Schlussbericht wird der Staatsrat seine Entscheide fällen. Zwischen der Ankündigung und dem Inkrafttreten der Massnahmen wird eine ausreichende Frist vorgesehen. Der PKWAL-Vorstand hat beschlossen, vor dem 1. Januar 2019 keinerlei Massnahmen in Sachen Senkung der Umwandlungssätze zu ergreifen. Was das Lehrpersonal anbelangt, so werden die Massnahmen, darunter jene betreffend Senkung der Umwandlungssätze, keine Auswirkungen auf das Schuljahr 2018/2019 haben.

Der Vorsorgebereich ist mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, darunter die demografische Entwicklung (längere Lebenserwartung) und das geringe Wirtschaftswachstum (tiefe Zinssätze). Wie die anderen Pensionskassen muss sich auch die PKWAL in diesem schwierigen Umfeld behaupten. Gewisse Massnahmen, wie die Senkung der Umwandlungssätze, sind in ihren Augen deshalb unumgänglich.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der zentralen Bedeutung einer gesunden Pensionskasse hat der Staatsrat am 24. August 2016 die Arbeitsgruppe PKWAL ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Staates und der angeschlossenen Institutionen, des PKWAL-Vorstandes und der Sozialpartner, wurde damit beauftragt, die Situation eingehend zu analysieren und Massnahmen vorzuschlagen, mit denen das finanzielle Gleichgewicht der Kasse langfristig gewährleistet werden kann.

Der Staatsrat hat vom Zwischenbericht der Arbeitsgruppe PKWAL Kenntnis genommen, in dem folgende Feststellungen gemacht werden: Die Qualität der Verwaltung der Kasse und ihre Performance im Bereich der Vermögensverwaltung sind erwiesen. Ihre Finanzsituation wird allerdings durch verschiedene Faktoren, insbesondere ein Kapitalmangel von über einer Milliarde Franken, strukturell beeinträchtigt. Zur fehlenden Rendite aufgrund der stetigen Unterdeckung und dem erheblichen Anteil der Verpflichtungen gegenüber den Rentnern kommen noch die düsteren Aussichten beim Cashflow und dem zu erwartenden Vermögensertrag hinzu. Die Arbeitsgruppe ist der Ansicht, dass die Situation der Kasse äusserst kompliziert und risikobehaftet ist. Folgende äusserst negative Parameter, die miteinander interagieren, sind dafür verantwortlich: zu hohe Umwandlungssätze, zu hoher technischer Zinssatz, schlechte Renditeaussichten für die Altersguthaben der aktiven Versicherten, hohe Anzahl Versicherter, die das Alter für die Frühpensionierung erreicht haben, utopisches Vorsorgeziel und zunehmende Unterdeckung. In den Augen der Arbeitsgruppe würden Massnahmen auf Ebene der Finanzierung der PKWAL zwar etwas Luft verschaffen, allerdings würde dies nicht ausreichen, um die Finanzsituation wieder ins Lot zu bringen und die Zukunft der Pensionskasse langfristig zu garantieren.

Im Auftrag des Staatsrates hat die Arbeitsgruppe PKWAL die Garantie geprüft, die sämtlichen Versicherten anlässlich des Übergangs zum Beitragsprimat am 1. Januar 2012 gewährt wurde. Aus dem diesbezüglichen Rechtsgutachten vom 31. Mai 2017 geht hervor, dass die Tragweite der statischen Garantie in rechtlicher Hinsicht absolut ist. Sie kann also nicht nach unten korrigiert werden, insbesondere infolge einer Änderung der technischen Grundlagen für die Berechnung der Leistungen. Gemäss diesem Gutachten obliegt es dem Staat Wallis und den angeschlossenen Institutionen, die Finanzierungslücke zu kompensieren, um die von der PKWAL geschuldete statische Leistung garantieren zu können.

Angesichts der schwierigen Finanzsituation der PKWAL ist die Arbeitsgruppe von der Notwendigkeit einer tiefgreifenden und nachhaltigen Reform der Berufsvorsorge für die Versicherten überzeugt. Die Arbeitsgruppe strebt ein neues Paradigma an, um einen Schlussstrich unter die Finanzierungsprobleme der PKWAL ziehen und den Blick nach vorne richten zu können. Sie hat deshalb als strategische Massnahme eine Lösung mit zwei Kassen vorgeschlagen:

  • die aktuelle PKWAL in eine geschlossene Kasse umwandeln, deren Versichertenbestand aus den Rentnern und den aktiven Versicherten, die der PKWAL vor dem 1. Januar 2012 (Übergang zum Beitragsprimat) angehörten, zusammengesetzt ist
  • eine offene Kasse (mit Vollkapitalisierung, ohne Staatsgarantie) schaffen, der alle zukünftigen aktiven Versicherten und die aktiven Versicherten, die seit dem 1. Januar 2012 angeschlossen sind, angehören
  • aufgrund noch zu definierender Kriterien können gewisse Versicherte der einen oder der anderen Kasse angeschlossen werden.

Durch die Schaffung von zwei Kassen will die Arbeitsgruppe PKWAL die Probleme der aktuellen PKWAL langfristig lösen, ohne dabei die Verzinsung des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten zu beeinträchtigen. Dies soll wiederum dazu beitragen, dass der Staat Wallis und die angeschlossenen Institutionen attraktive Arbeitgeber bleiben.

Der Staatsrat hat die Arbeitsgruppe PKWAL damit beauftragt, die finanziellen, technischen und organisatorischen Aspekte dieser Lösung mit zwei Kassen eingehend zu prüfen und einen Bericht mit entsprechenden Empfehlungen zu unterbreiten.

Nach Anhörung der PKWAL und der Sozialpartner wird der Staatsrat gestützt auf diesen Bericht der Arbeitsgruppe entscheiden, wobei er eine ausreichende Frist zwischen der Ankündigung und dem Inkrafttreten der Massnahmen – darunter jene betreffend Senkung der Umwandlungssätze – vorsehen wird. Der Staatsrat will die betroffenen Personen allerdings nicht vor vollendete Tatsachen stellen und möchte es ihnen ermöglichen, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Der PKWAL-Vorstand hat beschlossen, dass die Kasse vor dem 1. Januar 2019 keinerlei Massnahmen in Sachen Umwandlungssätze ergreifen wird. Das Inkrafttreten der Massnahmen, darunter jene betreffend Senkung der Umwandlungssätze, wird für das Lehrpersonal keine Auswirkungen auf das Schuljahr 2018/2019 haben.

Der Staatsrat strebt eine langfristige Lösung für die Kasse und die Arbeitgeber an, wobei die Auswirkungen auf die Versicherten begrenzt und die Verpflichtungen, welche die Regierung und das Parlament anlässlich des Übergangs zum Beitragsprimat eingegangen sind, eingehalten werden sollen.

Der Staatsrat ist sich der Anliegen der Sozialpartner sowie des Personals des Staates Wallis und der angeschlossenen Institutionen durchaus bewusst und möchte an dieser Stelle nochmals seinem Willen Ausdruck verleihen, attraktive Vorsorgeleistungen für die aktuellen und künftigen Versicherten zu bieten. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Auswirkungen der geplanten Massnahmen für die Versicherten – insbesondere für jene, die kurz vor der Pensionierung stehen – gelegt werden.