Communiqué de presse

Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Konkursverfahren gegen Jürg Biner

21/03/2016 | Tribunaux

Mit Urteil vom 15. März 2016 hat das Bezirksgericht Visp den ehemaligen Eigentümer des Style Hotels in Zermatt und Konkursiten Jürg Biner unter anderem wegen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs sowie Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. In Bezug auf weitere Anklagepunkte wurde das Verfahren eingestellt oder Biner freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Oberwallis erhob gegen Jürg Biner im Zusammenhang mit dem Konkursverfahren im Jahre 2009 beim Bezirksgericht Visp Anklage. Dabei wurde Biner ein Handeln zum Nachteil der Konkursgläubiger angelastet. Zudem warf die Staatsanwaltschaft Biner vor, sich mehrmals unerlaubt im zur Konkursmasse gehörenden Style Hotel aufgehalten, ein polizeiliches Siegel gebrochen und zum Nachteil der Gläubiger Hotelinventar zerstört und beschädigt zu haben. Weiter hielt die Staatsanwaltschaft Jürg Biner vor, dem Zermatter Gemeindepräsidenten Christoph Bürgin zwischen Juli und August 2009 gedroht und Daniel Lauber durch eine Internetpublikation im Juni 2010 verleumdet zu haben. Die übrigen Anklagepunkte betrafen die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten sowie eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln.

An der Hauptverhandlung vom 15. Dezember 2015 vor dem Bezirksgericht Visp beantragte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Die Verteidigung von Jürg Biner verlangte mit Ausnahme der Verkehrsregelverletzung einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens.

Mit Urteil vom 15. März 2016 sprach das Bezirksgericht Jürg Biner wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung und betrügerischen Konkurses schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Jürg Biner im Bewusstsein um den bevorstehenden Konkurs Fr. 12‘000.-- an einen Dritten verschenkt und Fr. 29‘000.-- während Wochen vor dem Konkursamt versteckt hatte und dass er dabei eine Schädigung seiner Gläubiger in Kauf genommen hatte. Daneben wurde Jürg Biner der groben Verkehrsregelverletzung und der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten für schuldig befunden. Für diese Taten verurteilte ihn das Gericht zu einer bedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von sieben Monaten. In Bezug auf die übrigen Anklagepunkte wurde das Strafverfahren entweder eingestellt oder der Beschuldigte vom Anklagevorwurf freigesprochen: Hinsichtlich der angeklagten Vorgänge rund um das geschlossene Style Hotel fehlte teilweise ein gültiger Strafantrag; andere zur Anklage gebrachten Straftaten waren seit Anfang 2013 verjährt. Bei den übrigen Vorwürfen rund um das Hotel konnte die Staatsanwaltschaft den Nachweis der Täterschaft von Jürg Biner nicht erbringen. Die ihm angelasteten Äusserungen gegenüber Christoph Bürgin qualifizierte das Gericht schliesslich nicht als bedrohlich und der Vorwurf der Verleumdung von Daniel Lauber war bei Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft verjährt.

Gegen das Urteil können die Parteien innert 20 Tagen beim Kantonsgericht Berufung einlegen.

 

Visp, 21. März 2016

Der Bezirksrichter

Dr. R. Jossen

 

In dieser Angelegenheit werden vom Bezirksgericht Visp keine weiteren Informationen oder Kommentare abgegeben.