Communiqué de presse

Entscheide in diversen Fällen von Wilderei am Natischerberg

06/10/2015 | Tribunaux

Das Bezirksgericht Brig hat in zwei Urteilen vom 4. und vom 29. Mai 2015 drei Personen aus Naters der mehrfachen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung, gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Waffengesetzgebung schuldig gesprochen.

Es wurden die folgenden Strafen ausgefällt:

Beschuldigter 1: eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu Fr. 110.00 (total Fr. 33'000.00), verbunden mit einer Busse von Fr. 850.00; die Jagdberechtigung wurde für die Dauer von zwei Jahren entzogen, wobei der Vollzug mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wurde; dem Beschuldigten wurden auch die Verfahrenskosten von Fr. 1'550.00 überbunden.

Beschuldigter 2: eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, verbunden mit einer Busse von Fr. 900.00; die ausgestandene Untersuchungshaft von 19 Tagen wurde angerechnet; die Jagdberechtigung wurde für die Dauer von drei Jahren entzogen, wobei der Vollzug mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben wurde; der Beschuldigte muss zudem die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 2200.00 bezahlen.

Beschuldigter 3: eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu Fr. 95.00 (total Fr. 28'500.00), verbunden mit einer Busse von Fr. 750.00; die ausgestandene Untersuchungshaft von 10 Tagen wurde angerechnet; dem Beschuldigten wurden weiter die Verfahrenskosten von Fr. 1100.00 auferlegt.

Die Beschuldigten hatten am Natischerberg und in anderen Gebieten im Oberwallis, teilweise mit widerrechtlich erworbenen Jagdwaffen, über mehrere Jahre illegal dutzende von Wildtieren erlegt.

Die Beschuldigten wurden zudem jeweils zu Schadenersatzzahlungen (in Höhe von Fr. 7066.00, Fr. 2'950.00 und Fr. 1'200.00) an den Kanton Wallis verpflichtet. Weiter wurden diverse Waffen, Gegenstände und Trophäen eingezogen und vernichtet.

Diese Urteile sind rechtskräftig.

In weiteren Verfahren hat das Bezirksgericht Brig in diesem Zusammenhang zwei weitere Beschuldigte wegen Verletzung der Waffengesetzgebung verurteilt.

In der gleichen Angelegenheit hat zudem die Staatsanwaltschaft Oberwallis Strafbefehle wegen Jagddelikten gegen vier weitere Beschuldigte erlassen.

 

Brig-Glis, 6. Oktober 2015

Dr. Martin Arnold, Bezirksrichter III

 

In dieser Angelegenheit werden durch das Bezirksgericht Brig keine weiteren Auskünfte erteilt.