Rapports sur les contrôles

Gemäss dem seit 01. Januar 2012 geltenden System der Selbstkontrolle haben die Auftraggeber in jedem Verfahrensstadium zu prüfen, ob ihre Handlungen die in den geltenden Erlassen festgelegten gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

In seiner Funktion als Überwachungsorgan der Auftraggeber führt der Rechtsdienst für Wirtschaftsangelegenheiten Kontrollen durch.

Die nachfolgenden Berichte geben die Resultate der durchgeführten Kontrollen wieder.