Vorsorgliche Massnahmen
Vorsorgliche Massnahmen
Aufgrund der Untersuchungen wurden zum Schutz von Mensch und Umwelt für die belasteten Gebiete vorsorgliche Massnahmen erlassen:
Siedlungsgebiet
Parzellen, die mit mehr als 2 mg Hg/kg belastet sind, dürfen nicht als Gärten und Spielplätze für Kinder genutzt werden, bis die Flächen saniert worden sind.
Unterhalb eines Quecksilberwerts von 2 mg/kg können die Böden ohne Einschränkungen von Kindern und für den Gartenbau genutzt werden. Wer die Aufnahme von Quecksilber möglichst tief halten möchte, kann in belasteten Gärten bis 2 mg Hg/kg Gemüse anbauen, das wenig Quecksilber aufnimmt. Konkrete Ratschläge hierfür, erhalten sie in einem hierfür erstellten Informationsblatt.
Landwirtschaftszone
Landwirtschaftliche Flächen die mit mehr als 20 mg Hg/kg belastet sind, dürfen bis nach der Sanierung nicht genutzt werden. Zudem wird mitgeteilt, Vieh nicht auf schwach belasteten Parzellen (0.5 – 20 mg Hg/kg) grasen zu lassen, bis die Risiken geklärt sind.