Bauarbeiten im Quecksilberperimeter
Quecksilberbelasteter Boden soll nicht mehr weiterverbreitet oder überbaut werden. Deshalb müssen alle Aushub- und Bauarbeiten im sogenannten Quecksilberperimeter (Talebene der Rhone zwischen Gamsen und Niedergesteln) durch die Dienststelle für Umwelt genehmigt werden. Bei einem Bauvorhaben muss die Entsorgung des Aushubmaterials gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA; ehemalige Technischen Verordnung über Abfälle, TVA) und den diesbezüglichen Richtlinien erfolgen. Damit sich die Dienststelle für Umwelt zum Bauvorhaben äussern kann, ist in der Regel die Durchführung einer technischen Untersuchung notwendig. Den Gesuchstellern bieten sich zwei Möglichkeiten :
- Teilnahme an einer vom Kanton organisierten Untersuchungskampagne
In Abhängigkeit der Nachfrage wird alle zwei bis drei Monate eine Beprobung von durch Bauvorhaben betroffenen Parzellen durchgeführt. Der Kanton beauftragt ein Umweltbüro mit der Durchführung der Beprobung und ein Labor mit der Durchführung der Analysen. Sobald die Analysen vorliegen, kann sich die Dienststelle für Umwelt zum Bauvorhaben äussern. Dem Gesuchsteller entstehen keine Kosten für die Quecksilberuntersuchung. - Beauftragung eines Umweltbüros
Sofern die Teilnahme an der kantonalen Kampagne nicht gewünscht oder aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, kann der Gesuchsteller die vom Bauvorhaben betroffene Parzelle durch ein Umweltbüro untersuchen lassen. In diesem Fall sind sämtliche Kosten durch den Gesuchsteller zu tragen.
Im Rahmen der Bearbeitung des Baugesuchs werden dem Gesuchsteller diese zwei Möglichkeiten vorgeschlagen. Ihre Gemeinde ist über das Vorgehen informiert und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.