AUSÜBUNG DES RECHTS DER BRIEFLICHEN STIMMABGABE
PERSÖNLICHE SELBSTKLEBENDE ETIKETTE, DIE AUF DAS RÜCKSENDUNGSBLATT ZU KLEBEN IST
In unserem Kanton wurden die kantonalen Wahlen vom März 2017 von einem Wahlbetrug überschattet. Aufgrund dieses Betrugs entschied der Staatsrat die Sicherheit der brieflichen Stimmabgabe zu erhöhen und eine zusätzliche Identifikationsmassnahme einzuführen: die persönliche selbstklebende Etikette. Diese Neuerung ist mit der eidgenössischen Abstimmung vom 13. Juni 2021 in Kraft getreten.
Künftig muss anlässlich jeden Urnengangs die Bürgerin oder der Bürger, der brieflich abstimmt (per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde), zwingend eine seiner selbstklebenden Etiketten auf dem Rücksendungsblatt in das dort vorgesehene Feld kleben. Wird diese Vorschrift nicht eingehalten, ist die Stimmabgabe ungültig.
Wie bis anhin müssen Bürgerinnen und Bürger, die brieflich abstimmen, das Rücksendungsblatt unterschreiben, andernfalls die Stimmabgabe ungültig ist. Dieses Erfordernis wird beibehalten: das Aufkleben der selbstklebenden Etikette auf das Rücksendungsblatt entbindet den Stimmenden nicht davon, dieses zu unterschreiben.
Damit Ihre briefliche Stimmabgabe gültig ist, müssen Sie zwingend Ihre selbstklebende Etikette aufkleben UND das Rücksendungsblatt unterschreiben!
Damit Ihre Stimme gültig ist, müssen Sie die offiziellen Stimmunterlagen verwenden!
Falls Sie brieflich abstimmen (per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde), müssen Sie zwingend:
- Ihre persönliche selbstklebende Etikette auf das Rücksendungsblatt kleben;
- das Rücksendungsblatt unterschreiben;
- (bei postalischem Versand) den Übermittlungsumschlag korrekt frankieren;
- Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag verwenden: es ist nicht möglich die Sendungen mehrerer Stimmenden in einem einzigen Übermittlungsumschlag zu gruppieren: der gruppierte Versand ist ungültig;
- Stimmen Sie durch Hinterlegung bei der Gemeinde, müssen Sie Ihren Übermittlungsumschlag in die dafür vorgesehene Urne im Inneren des Gemeindegebäudes einwerfen.
Wichtig: wenn Sie Ihren Satz selbstklebende Etiketten verloren haben, können Sie schriftlich bei der Gemeinde einen neuen Satz beantragen.
Etikettensatzes
Im April 2021 erhielt jede Bürgerin und jeder Bürger einen Satz persönliche selbstklebende Etiketten von seiner Gemeinde.
Ein Satz enthält 30 selbstklebende Etiketten, die für die Dauer der Legislaturperiode, d.h. bis am 31. Dezember 2024, gültig sind. Bitte behandeln Sie dieses Dokument mit Sorgfalt und bewahren Sie es an einem sicheren Ort auf.
Verlust des Etikettensatzes
Falls Sie Ihren Satz Etiketten verlieren sollten, können Sie schriftlich einen neuen bei Ihrer Gemeinde bestellen. Die Gemeinde kann von Ihnen die Erstattung der Kosten verlangen.
Erfolgt Ihr Gesuch verspätet, kann Ihnen die Gemeinde möglicherweise nicht rechtzeitig einen neuen Satz Etiketten zusenden oder Sie erhalten diese nicht vor der Abstimmung. In einem solchen Fall müssen Sie zwangsläufig am Sonntag (oder am Samstag) ins Stimmlokal gehen, um Ihr Stimmrecht auszuüben.
Abstimmung oder Wahl der Burgergemeinde
Diese Neuheit betrifft auch die Burgergemeinden.
Die Burgergemeinden müssen den im Stimmregister eingetragenen Burgern keinen Satz selbstklebende Etiketten zustellen. Die Beschlüsse der Burgergemeinden werden meistens anlässlich der Burgerversammlung gefasst; es kommt nicht oft vor, dass die Burgergemeinde gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte eine geheime Abstimmung an einem Sonntag durchführt.
Im Falle einer am Sonntag stattfindenden geheimen Abstimmung oder Wahl der Burgergemeinde, müssen die Burger die von der Einwohnergemeinde erhaltenen selbstklebenden Etiketten verwenden.