Entwurf der Verfassung des Kantons Wallis

Entwurf der Verfassung des Kantons Wallis

Resultate

 

In Kürze

Anlässlich der kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018 haben die Walliser Bürgerinnen und Bürger die Volksinitiative für eine Totalrevision der Verfassung angenommen und entschieden, diese Aufgabe einem Verfassungsrat zu übertragen.

Die Wahl der 130 Mitglieder des Verfassungsrates erfolgte am 25. November 2018. Die konstituierende Session fand am 17. Dezember 2018 statt. Während über vier Jahren leistete der Verfassungsrat umfangreiche Arbeit im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Entwurfs der neuen Kantonsverfassung.

Bei der Schlussabstimmung vom 25. April 2023 nahm der Verfassungsrat den Entwurf der neuen Verfassung des Kantons Wallis mit 87 gegen 40 Stimmen an.

Er beschloss ebenfalls, mit 87 gegen 29 Stimmen (7 Enthaltungen), dem Volk eine Variante zu unterbreiten.

Konkret sieht der Entwurf der neuen Verfassung unter anderem vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Die Variante schlägt eine Änderung gegenüber dem Entwurf vor: Sie sieht vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kein aktives und passives Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben.

Der Unterschied zwischen dem Entwurf und der Variante betrifft somit nur einen Punkt: das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Personen in Gemeindeangelegenheiten (vgl. unten, S. 27).

Gemäss Art. 106 der derzeitigen Kantonsverfassung entscheidet die absolute Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger (d.h. inklusive leerer und ungültiger Stimmzettel) über die Annahme oder Ablehnung der neuen Verfassung. Wie bei jeder Verfassungsrevision berechnet sich die absolute Mehrheit aufgrund der Anzahl eingegangener Stimmzettel (die leeren und ungültigen Stimmzettel zählen für die Berechnung der absoluten Mehrheit).