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Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)
In Kürze
Immer mehr Waren und Dienstleistungen werden online gekauft. Wer online etwas kaufen will, muss sich mit Benutzername, Passwort usw. identifizieren. Bisher gibt es für diese Identifizierung keine spezifischen Regeln und keinerlei Sicherheitsgarantie vonseiten des Bundes. Um diese Lücke zu füllen, haben Bundesrat und Parlament das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) erarbeitet. Damit soll die Identifizierung der Personen im Internet so geregelt werden, dass alle Seiten mit Sicherheit wissen, mit wem sie es zu tun haben.