Covid-19-Gesetz

Covid-19-Gesetz

In Kürze

Das Coronavirus bleibt unberechenbar. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder gefährliche Virusvarianten entstehen. Das Parlament hat deshalb die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So können die Behörden im Notfall rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen.

Es können etwa weiterhin Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen importiert und verwendet werden, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Der Bund kann weiterhin ein Covid-Zertifikat ausstellen, insbesondere falls dies für Auslandreisen wieder nötig wäre. Er kann zudem die Arbeitgeber verpflichten, besonders gefährdete Personen zu schützen und beispielsweise von zuhause aus arbeiten zu lassen. Die aktuell deaktivierte SwissCovid-App kann bei Bedarf reaktiviert werden. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen. Würde die Verlängerung abgelehnt, würden diese Bestimmungen Mitte Dezember 2023 ausser Kraft treten.

Resultate