null Strukturelle Anpassungen im Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) Zwei neue Dienststellen für Nationalstrassen, Aufteilung der juristischen Sektion
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Strukturelle Anpassungen im Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) Zwei neue Dienststellen für Nationalstrassen, Aufteilung der juristischen Sektion

24/09/2020 | Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt

Um den heutigen und künftigen Anforderungen gerecht zu werden, muss das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) gewisse strukturelle Anpassungen im Bereich Nationalstrassen vornehmen. So hat der Staatsrat beschlossen, die heutige Gebietseinheit III aus der Dienststelle für Mobilität (DFM) herauszulösen und sie zu einer eigenständigen Dienststelle zu machen. Ausserdem wir das heutige Amt für Nationalstrassenbau (ANSB) ebenfalls zu einer Dienststelle des Departements. Die heutige juristische Sektion des Verwaltungs- und Rechtsdienstes (VRDMRU) wird neu in zwei Einheiten organisiert, um so den ständig komplexer werdenden Angelegenheiten in den Tätigkeitsbereichen des Departements gerecht zu werden.


Die Gebietseinheit III (GE III) ist für das gesamte Nationalstrassennetz auf kantonalem Boden zuständig. Sie tut dies auf Rechnung des Bundes, der in vollem Umfang für die Kosten aufkommt. Die Komplexität ihrer Aufgaben und die Zunahme ihrer Tätigkeiten machen es erforderlich, dass diese Einheit eine autonome Struktur erhält. Denn nach Aufnahme der Passstrasse am Grossen St. Bernhard und des Streckenabschnitts Gampel-Goppenstein in das Nationalstrassennetz hat deren Tätigkeit 2020 um 40 % zugenommen. Dieser Zuwachs wird in den nächsten Jahren noch andauern, wird die GE III doch immer weitere Abschnitte des im Bau befindlichen Nationalstrassennetzes zu betreuen haben und schliesslich einen Personalbestand von etwa 150 Personen erreichen. Diese strukturelle Änderung entspricht auch den Erwartungen des Bundesamts für Strassen (ASTRA), insbesondere was die Buchführung betrifft. Die Stelle eines Dienstchefs wird demnächst ausgeschrieben.


Der Autonomiebedarf liegt auch dem Entscheid zugrunde, das Amt für Nationalstrassenbau (ANSB) in eine Dienststelle umzuwandeln; der heutige Amtschef, Martin Hutter, wurde zum Dienstchef ernannt. Seine Aufgabe ist es, den Ausbau des Nationalstrassennetzes auf Kantonsgebiet zu vollenden. Zwischen ANSB und GE III gibt es grosses fachliches Synergiepotenzial. Sobald ein Autobahnteilstück in Betrieb genommen wird, wird es von der GE III unterhalten. Ausserdem wird durch die Umwandlung des heutigen ANSB in eine Dienststelle deren administrative Zugehörigkeit zum VRDMRU hinfällig.


Um den ständig komplexer werdenden Angelegenheiten in den Tätigkeitsbereichen des Departements gerecht zu werden, wird die heutige juristische Sektion des Verwaltungs- und Rechtsdienstes (VRDMRU) neu in zwei Einheiten organisiert: erstere, die Sektion für «Mobilität und Naturgefahren», wird die Dossiers der «bauenden» Einheiten des Departements sowie der Gemeinden in diesen Bereichen betreuen. Die zweite, die Sektion «Biodiversität, Raumplanung und Umwelt» wird namentlich die Dossiers in den Bereichen Umwelt, Landschaft und Raumplanung behandeln. Diese Neuorganisation innerhalb des VRDMRU wird es ermöglichen, Synergien zwischen verwandten Tätigkeitsbereichen zu verstärken, die Effizienz aufrecht zu erhalten und in den sich beständig weiterentwickelnden Tätigkeitsgebieten kompetente juristische Unterstützung zu leisten.


Ferner wir die Sektion «Bausekretariat und Baupolizei (KBS)» des VRDMRU in drei Gruppen gegliedert (Unterwallis, Mittelwallis und Oberwallis). Innerhalb des VRDMRU wird eine Einheit «Support und Administration» gebildet. Dieser zugeordnet werden die Bereiche Personalwesen, Finanzen, Administration, Project Management Office (PMO), Informatik-Koordination auf Departementsstufe und Übersetzung.
Schliesslich wird die Sektion «Sekretariat der Kantonalen Kommission für Strassensignalisation (SKKSS)» von der DFM zum VRDMRU transferiert.
Diese strukturellen Anpassungen habe keinen zusätzlichen Personalbedarf zur Folge und treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
 

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