null Neue Spitalliste für die Rehabilitation im Wallis - Lancierung der Ausschreibung bei den Spitälern und Kliniken
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Neue Spitalliste für die Rehabilitation im Wallis - Lancierung der Ausschreibung bei den Spitälern und Kliniken

Der Kanton Wallis lanciert eine Ausschreibung bei den Spitälern und Kliniken des Kantons, um die Leistungen in der Rehabilitation zu bestimmen, die sie ab dem 1. Juli 2023 zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen können.

Das KVG sieht verschiedene Etappen im Verfahren zur Erstellung einer neuen Spitalliste vor. Im März 2021 verabschiedete der Staatsrat den definitiven Bericht über die Bedarfsanalyse in der Rehabilitation. Nachdem die Definition der Entwürfe für die Aufträge und Anforderungen an die Rehabilitation abgeschlossen ist, unterbreitet der Kanton diese nun den Spitälern und Kliniken, wie es das Prozedere vorschreibt.

In diesem Sinne werden die Gesundheitseinrichtungen, ob öffentlich oder privat, eingeladen, sich für einen oder mehrere Leistungsaufträge in der Rehabilitation zu bewerben, in denen sie die Anforderungen für den Erhalt erfüllen. Die Ausschreibung dauert bis zum 14. Oktober 2022. Die Leistungsaufträge werden den Einrichtungen auf Grundlage von Planungskriterien aus der Bundesgesetzgebung erteilt. Ihre Zuteilung bestimmt die Zusammensetzung der Spitalliste für die Rehabilitation, die ab dem 1. Juli 2023 gültig sein wird.

Die auszufüllenden Formulare für die Bewerbung für einen Leistungsauftrag in der Rehabilitation sind auf der Internetseite der Dienststelle für Gesundheit www.vs.ch/gesundheit verfügbar.