Heilmittel im Kosmetik
Das vorliegende Merkblatt richtet sich an Kosmetikerinnen und Kosmetiker, an Kosmetikstudios sowie an Ärztinnen und Ärzte. Es soll die rechtlichen Vorgaben und Grenzen von gewerbsmässigen kosmetischen Behandlungen durch Kosmetikerinnen und Kosmetiker aufzeigen. Eine Übersicht findet sich unter Ziffer 5. Weiter gibt das Merkblatt Auskunft über Werbung und Bekanntmachung im Bereich der Kosmetik und enthält spezielle Hinweise für in Kosmetikinstitutionen tätige Ärztinnen und Ärzte.
Bei Fragen zur Zulässigkeit der Anwendungen oder Fragen zu Arzneimitteln oder Medizinprodukten (Heilmittel) wenden Sie sich bitte an die Dienststelle für Gesundheitswesen, Kantonsartzamt, medecin-cantonal@admin.vs.ch.
Bei Fragen zu Arzneimitteln oder Medizinprodukten wenden Sie sich bitte an die kantonale Heilmittelkontrolle, gesundheitswesen@admin.vs.ch.
Kontakt
Dienststelle für Gesundheitswesen
Kantonsarztamt
Av. de la Gare 23
1950 Sitten
Tel. 027 606 49 00
medecin-cantonal@admin.vs.ch
www.vs.ch/gesundheit