Patientenrechte

HAUPTRECHTE

Titelbild der Broschüre "Patientenrechte"

 

Die Patientenrechte werden in der Broschüre "Die Patientenrechte im Überblick“ ausführlich behandelt". Diese Broschüren sind erhältlich, auf Bestellung bei gesundheitswesen@admin.vs.ch (bitte geben Sie die gewünschte Anzahl an).

Die Hauptrechte sind:

  • Recht auf Aufklärung
  • Freie Einwilligung nach umfassender Aufklärung
  • Patientenverfügung, therapeutische Vertretung und Vorsorgeauftrag
  • Freie Wahl der Gesundheitsfachperson und der Pflegeeinrichtung
  • Einschränkende Massnahmen und Behandlungen ohne Einwilligung
  • Berufsgeheimnis
  • Recht auf Einsicht in das Patientendossier
  • Recht, sich begleiten zu lassen
  • Organ- und Gewebespende

EINE BESCHWERDE MELDEN

Hauptgründe für eine Beschwerde

  • Verletzung der Patientenrechte (z.B. Behandlung des Patienten ohne freiwillige Einwilligung und umfassende Aufklärung)
  • Fehlverhalten einer Gesundheitsfachperson (z.B. der Nichteinhaltung der medizinischen Richtlinien)
  • Fehldiagnose oder Fehlverhalten innerhalb einer medizinischen Institution

Möglichkeiten der Mediation und Rechtsmitteln

Schema für Mediations- und Beschwerdemöglichkeiten

Kontakte

Mediationsinstanzen der Gesundheitsfachpersonen oder Einrichtungen

Beschwerdestelle Dienststelle für Gesundheitswesen

SCHWIERIGE SCHWANGERSCHAFT

Sie sind schwanger und Ihnen wächst die ganze Situation über den Kopf?
Sie sind verzweifelt, weil Sie sich in einer scheinbar ausweglosen Lage
befinden?

Sie brauchen Unterstützung oder Beratung, weil einer oder mehrere der
folgenden Punkte auf Sie zutrifft?
• Konflikte mit dem Partner, den Eltern oder anderen Familienangehörigen
• Schwierige finanzielle oder soziale Situation
• Häusliche Gewalt (Vergewaltigung, Schläge, Drohungen usw.)
• Suchtprobleme (Drogen, Alkohol usw.)
• Kein rechtmässiger Aufenthaltsstatus
• Unklarheit, ob schwanger oder nicht
• Sie denken über eine Freigabe zur Adoption nach
• Sie sind minderjährig
• Ihre Schwangerschaft bereitet Ihnen grosse Probleme
• Sie haben Ihr Kind verloren
• Sie wünschen eine vertrauliche Geburt

Die beratenden Hebammen des Spitals Sitten bieten Beratungen und telefonische Antworten an. Das Gespräch ist vertraulich, kostenlos und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Sorgen und Ängste im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft zu äußern, mit Ihnen nach Lösungen zu suchen, die Ihrer Situation angemessen sind, und Sie bei Ihren Entscheidungen zu begleiten. Die Beratungen richten sich an schwangere Frauen in gefährdeten Situationen.

Der Walliser Verband der SIPE-Zentren, der seit 1987 vom Kanton Wallis als offizielle Institution anerkannt ist, umfasst und repräsentiert die verschiedenen SIPE-Beratungszentren des Wallis. Die politisch und konfessionell unabhängigen SIPE-Zentren bieten professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Familienplanung, Schwangerschafts- und Eheberatung sowie Sexualerziehung.

Die vertrauliche Geburt umfasst verschiedene Hilfsmassnahmen während der Schwangerschaft und der Geburt, die von Patientinnen in Notlagen in Anspruch genommen werden können. So können Frauen insbesondere die Möglichkeit wahrnehmen, ihr Kind im Spital anonym zu gebären. Die vertrauliche Geburt bietet einer schwangeren Frau in Notlage und ihrem Kind grossen Schutz. Bei diesem Vorgehen erhält die Mutter während der Schwangerschaft medizinischen und psychologischen Beistand. Auch bietet eine Geburt im Spital mehr Sicherheit für Mutter und Kind.

Eine ungeplante oder ungewollte Schwangerschaft wirft viele Fragen auf und kann Ängste, Unsicherheiten und Zweifel auslösen.

Die Fachpersonen im SIPE-Zentrum (Sexualität, Information, Prävention, Erziehung) sind da, um Sie über die verschiedenen Lösungswege bei einer ungewollten Schwangerschaft zu informieren und Ihnen bei administrativen Fragen zu helfen (Sozialversicherungen, Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsnachweis, Adoptionsverfahren, Kinderbetreuung, Krankenversicherung, Termin für einen Schwangerschaftsabbruch, weitere Begleitung usw.). Sie können diese Dienste solange wie nötig in Anspruch nehmen.

Der Abbruch einer Schwangerschaft ist straflos (Art. 118-120 des Schweizerischen Strafgesetzbuches -StGB):

  • bis zur 12. Schwangerschaftswoche, auf schriftliches Verlangen;
  • ab der 13. Woche, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist.

Für minderjährige Frauen unter 16 Jahren ist eine Beratung in einem SIPE-Zentrum obligatorisch.

Ein Babyfenster ist im Spital Sitten eingerichtet. Es befindet sich in einer wenig frequentierten Passage und verfügt über eine Öffnung nach aussen. Das Fenster liegt in der Nähe der Notaufnahme und der Pädiatrieabteilung. Das Babyfenster entspricht den Anforderungen an die medizinische Sicherheit, an einen einfachen Zugang, an Diskretion und Anonymität sowie an eine ideologische, politische und religiöse Neutralität.