Aufsichtskommission der Gesundheitsberufe
Aufsichtskommission der Gesundheitsberufe
Die Aufsichtskommission der Gesundheitsberufe ist die zuständige Instanz, um die Disziplinarverfahren gegen Gesundheitsfachpersonen zu untersuchen. Sie ist insbesondere für Beschwerden bezüglich:
- beruflicher Verfehlungen einer Person, die einen Beruf des Gesundheitswesens ausübt,
- Verletzungen von Patientenrechten,
- Konflikten zwischen Gesundheitsfachpersonen zuständig.
Ihre Mitglieder werden vom Staatsrat ernannt.
Die Fälle, die von der Aufsichtskommission bezüglich allfälliger Verletzungen von Patientenrechten untersucht werden, sind für die Patienten grundsätzlich unentgeltlich. Für Gesundheitsfachpersonen wird die erhobene Gebühr für die von der Kommission erteilten Entscheide nach Umfang und Schweregrad der Rechtssachen zwischen 500 und 2'000 Franken festgesetzt (siehe untenstehende Änderung der Verordnung über die Ausübung und Beaufsichtigung der Gesundheitsberufe).
Kontakt
Aufsichtskommission der Gesundheitsberufe
Frau Sylvie Luginbühl, Präsidentin
Avenue de la Gare 46
1920 Martigny