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Obligatorische Krankenversicherung
Obligatorische Krankenpflegeversicherung (Kontrolle durch die Gemeinden)
Die Gemeinden müssen kontrollieren, dass ihre Einwohner einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung angegliedert sind. Bei der Anmeldung in der Wohnsitzgemeinde oder bei Geburt muss jede Person der Gemeinde den Beweis durch eine Bescheinigung erbringen, dass sie Mitglied bei einer vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannten Krankenversicherung ist.
Kontakt
Dienststelle für Gesundheitswesen
Charles Allet
Av. du Midi 7
1950 Sitten
Telefon: 027 606 49 43
Fa : 027 606 49 04
E-Mail: charles.allet@admin.vs.ch
Internet: www.vs.ch/gesundheit