Berufsausübungsbewilligung als Arzt/-in in Weiterbildung
Berufsausübungsbewilligung als Arzt/-in in Weiterbildung gemäss der kantonalen Gesetzgebung
Für Ärzte in Weiterbildung, welche Inhaber eines eidgenössischen Arztdiploms oder eines MEBEKO-Anerkennungszertifikats sind, die in einem der aufgeführten Krankenhäuser arbeiten, erhalten die Bewilligung vom Arbeitgeber. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall für weitere Informationen an Ihren Arbeitgeber.
Für Ärzte in Weiterbildung, welche nicht in einem der aufgeführten Krankenhäuser arbeiten, müssen den Antrag mit den folgenden Unterlagen bei der Dienststelle für Gesundheitswesen einreichen:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular;
- einen aktuellen Lebenslauf in deutscher oder französischer Sprache;
- eine Kopie des eidgenössischen Diploms, beziehungsweise, eine Kopie der Bestätigung der Anerkennung des ausländischen Diploms oder der Registrierung des nicht anerkennbaren ausländischen Diploms von der Medizinalberufekommission MEBEKO, Bundesamt für Gesundheit (BAG), 3003 Bern);
- eine ärztliche Bescheinigung mit dem offiziellen Formular der physischen und psychischen Eignung zur Berufsausübung. Falls das ärztliche Zeugnis von einem nicht in der Schweiz zugelassenen Arzt ausgestellt wird, muss eine Bestätigung der zuständigen Aufsichtsbehörde des entsprechenden Landes beigelegt werden die bestätigt, dass der Zeugnisausstellende Arzt zur Ausübung des Arztberufes in seinem Land zugelassen ist;
- einen aktuellen (höchstens 3 Monate alten) Strafregisterauszug im Original aus den Ländern, in denen Sie sich in den letzten 3 Jahren aufgehalten haben;
- eine Kopie eines gültigen Identitätsausweises;
- für ausländische Ärzte: eine aktuelle (höchstens 3 Monate alte) Unbedenklichkeitsbescheinigung (« certificate of good standing ») im Original, ausgestellt von den zuständigen Behörden der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde;
- Nachweis von Sprachkenntnis.
Die Kosten für die Bearbeitung des Gesuchs betragen Fr. 200.-- (+ 8 Franken besondere Gesundheitsgebühr). Ein allfälliger Mehraufwand bei unvollständigem Dossier kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Die Bearbeitungsfrist beträgt 2 bis 4 Wochen.
Kontakt
Dienststelle für Gesundheitswesen
Kantonsarztamt
Av. de la Gare 23
1950 Sitten
Tel. 027 606 49 00
medecin-cantonal@admin.vs.ch
www.vs.ch/gesundheit