Betriebsbewilligung für eine Spitaleinrichtung
Betriebsbewilligung für eine Spitaleinrichtung
Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Gesundheit und seinen Anwendungsverordnungen muss jede öffentliche oder private Spitaleinrichtung, die im Kanton Wallis Leistungen im stationären wie auch im ambulanten Bereich anbieten möchte, im Besitz einer Betriebsbewilligung sein.
Das Gesundheitsdepartement hat am 13. November 2014 Richtlinien erarbeitet, welche die technischen und erweiterbaren Aspekte der Bewilligungsbedingungen klärt sowie die öffentliche Gesundheit und den Schutz des Patienten gewährleistet. Diese Richtlinien sind am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
Vorbehalten bleiben Spitaleinrichtungen, die im Besitz einer Betriebsbewilligung eines anderen Kantons sind.
Geburtshäuser sind von den vorliegenden Richtlinien ausgeschlossen.
Kontakt
Dienststelle für Gesundheitswesen
Avenue de la Gare 23
1950 Sion
Tel. 027 606 49 00
gesundheitswesen@admin.vs.ch
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