Ambulant vor stationär
Ambulant vor stationär
Aufgrund des medizin-technischen Fortschritts können immer mehr chirurgische Eingriffe in effizienter und sicherer Weise durchgeführt werden, ohne dass der Patient im Spital übernachtet. Um die ambulanten Behandlungen zu fördern, veröffentlicht der Kanton Wallis eine Liste mit Leistungen, an deren Kosten er sich nicht mehr beteiligen wird, wenn diese stationär durchgeführt werden. Diese Liste wurde in Zusammenarbeit mit medizinischen Experten ausgearbeitet und beinhaltet um die 15 Leistungen wie Katarakt, Inguinalhernien, Karpaltunnel, Varizen, Kniearthroskopien und Angioplastien (siehe untenstehende Liste der Dienstleistungen).
Die Sicherheit des Patienten bleibt an erster Stelle und deshalb übernimmt der Kanton auch seinen Anteil, wenn eine stationäre Behandlung medizinisch begründet ist.
Kontakt
Dienststelle für Gesundheitswesen
Kantonsarztamt
Avenue de la Gare 23
1950 Sitten
Tel. 027 606 49 00
vsmedecin-cantonal@hin.ch
www.vs.ch/sante
Dokument
Liste der ambulant zu erbringenden Leistungen
- Liste der ambulant zu erbringenden Leistungen 2021.pdf
- Liste der ambulant zu erbringenden Leistungen 2021.xlsx
- Liste der ambulant zu erbringenden Leistungen 2020.pdf
- Liste der ambulant zu erbringenden Leistungen 2020.xlsx
- Liste der ambulant zu erbringenden Leistungen 2019.pdf
- Liste der ambulant zu erbringenden Leistungen 2019.xlsx
Medizinische Kriterien, die eine stationäre Behandlung rechtfertigen können
- Ausnahmekriterien 2021.pdf
- Ausnahmekriterien 2021.xlsx
- Ausnahmekriterien 2020.pdf
- Ausnahmekriterien 2020.xlsx
- Ausnahmekriterien 2019.pdf
- Ausnahmekriterien 2019.xlsx