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Grundausbildung
Zwei aufeinanderfolgende Ausbildungsmodule
Um einen möglichst breiten Einsatz der Schutzdienstpflichtigen zu ermöglichen, werden sie in einer von drei Grundfunktionen ausgebildet: Stabsassistent, Betreuer und Pionier. Spätestens drei Jahre nach ihrer Rekrutierung haben die Schutzdienstpflichtigen eine Grundausbildung zu absolvieren, die aus zwei aufeinanderfolgenden Ausbildungsmodulen besteht: aus einer allgemeinen und einer funktionsbezogenen Grundausbildung. Da die Schutzdienstpflichtigen ein breites Aufgabenspektrum abdecken, dauert die allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung - je nach Kanton - zwei bis drei Wochen.
- Die Ausbildung wird gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) Kapitel 3, Art 33 bis 38. Sie besteht aus der Grundausbildung, der fachbezogenen Ausbildung und der Kaderausbildung.
- Die allgemeine Grundausbildung (AGA) dauert 3 1/2 Tage für alle Profile. Sie umfasst die Grundkenntnisse, die alle Profile kennen müssen und beinhaltet Muss- und Kennziele.
- Die fachbezogene Ausbildung (FGA) dauert 6 1/2 Tage in den Profilen der Stabsassistenten, Betreuer und Unterstützung (Pionier). Sie umfasst die fachbezogenen Kenntnisse dieser Profile und beinhaltet Muss und Kennziele.