Öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen

20/01/2020

Anlässlich seiner Sitzung vom 18. Dezember 2019 hat der Staatsrat die neuen Weisungen zum Bewilligungsverfahren für die Ausübung von Nebenbeschäftigungen und öffentlichen Ämtern für das Personal der Kantonsverwaltung (ohne das Lehrpersonal) mit Inkrafttreten am 01. Januar 2020 genehmigt.
Die Ausübung eines öffentlichen Amtes und / oder einer Nebenbeschäftigung setzt nämlich ein entsprechendes Bewilligungsgesuch voraus.


Wichtigste Änderungen

  • Die Fusion von zwei spezifischen Weisungen zu einer einzigen Weisung betreffend die Nebenbeschäftigungen und die öffentlichen Ämter ;
  • Informationen über die allgemeinen Grundsätze, die Definition und die Beurteilungskriterien für die Erteilung von Bewilligungen ;
  • Die Festsetzung eines maximalen kumulierten Beschäftigungsgrades von 120 % für die Haupt-tätigkeit des Angestellten und allfällige Nebenbeschäftigungen und / oder öffentliche Ämter ;
  • Der Verzicht auf eine Einkommensgrenze für die Nebenbeschäftigungen und die öffentlichen Ämter.


Modalitäten
In den beiliegenden Weisungen finden Sie alle nützlichen Informationen, insbesondere über das Bewilligungsverfahren, die Entscheidinstanzen und die Rechtsmittel.
Die Intranetseite der Dienststelle für Personalmanagement wird demnächst aktualisiert und es werden auch neue Formulare für Bewilligungsgesuche aufgeschaltet.

Für allfällige Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Jean-Michel Allaz (jean-michel.allaz@admin.vs.ch  / 027 606 27 76) der Dienststelle für Personalmanagement gerne zur Verfügung.


Beilagen:

  • Staatsratsentscheid vom 18. Dezember 2019
  • Weisungen zum Bewilligungsverfahren für die Ausübung von Nebenbeschäftigungen und öffentlichen Ämtern für das Personal des Staates Wallis

 

Dokumente