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Gemeinden des eidgenössischen Grundbuchs
Vorgehensweise für Gemeinden des eidgenössischen Grundbuchs
Um einen Grundbuchauszug eines Grundstücks zu erhalten, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein :
- Eigentümer eines Grundstücks
- Das Interesse am Grundstück ist zu begründen, falls der Gesuchsteller nicht der Eigentümer ist
- Über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen
Diese Gemeinden können den Antrag auf einen Grundbuchauszug direkt beim Grundbuch des betroffenen Bezirks, entweder am Schalter oder per E-Mail, stellen.
- Finden Sie den Bezirk des betreffenden Grundbuches
- Antragsformular für einen Grundbuchauszug