Schwarzarbeit und Einhaltung von GAV

Schwarzarbeit ist ein heimtückisches Problem, welches Einnahmeverluste für die Steuerverwaltung sowie für die Sozialversicherungen verursacht. Sie verleitet zu verhängnisvollen Wettbewerbsverzerrungen für die Unternehmen und sorgt für Bedrohungen für die Arbeitnehmenden, insbesondere was die Rahmenbedingungen der Arbeit und die Löhne betrifft.

Im Wallis ist die kantonale Beschäftigungsinspektion (KBI) - welche der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) angegliedert ist - für die Kontrollen verantwortlich, welche gemäss den Zielsetzungen und Prioritäten der kantonalen tripartiten Kommission festgelegt wurden.

Die DAA ist für die Instruktion und für die Verhängung von Geldstrafen zuständig.

Eine Meldung einreichen (online)

Zögern Sie nicht, uns anzurufen,  falls Sie Fragen haben oder falls Sie uns betreffend Schwarzarbeit informieren möchten.

 

Samstagsarbeit und Einhaltung von erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) auf Baustellen

Unternehmen, die ausserhalb der in den GAVs vorgesehenen Zeiten arbeiten möchten (z. B. samstags), können sich über die Plattform : www.travaildusamedi.ch/de anmelden.

Die Kontrolle der Einhaltung der Tarifverträge erfolgt durch die paritätischen Berufskommissionen mit Unterstützung des Vereins zur Verstärkung der Kontrollen auf Baustellen (VVKB).

Ein Meldeformular für Samstagsarbeit wird derzeit von der ARCC entwickelt. Es wird früh verfügbar sein.

In der Zwischenzeit können Sie sich an die Telefon-Hotline wenden oder das oben stehende Formular benutzen (Kategorie: Missbräuchliche Arbeitsbedingungen).

Hauptbau- und Fliesenlegerbereich : WBV

Sekundäres Baugewerbe und Bauhandwerk : Bureau des métiers

VVKB, Verein zur Verstärkung von Kontrollen auf Baustellen  

Nathalie Reuse, Koordinatorin
T 027 606 74 39
F 027 606 74 44
Mail : nathalie.reuse@admin.vs.ch

Bitte beachten! Dies gilt nicht für Anfragen für Nacht- und Sonntagsarbeit. Siehe https://www.vs.ch/de/web/spt/duree-du-travail-et-du-repos

Kantonale tripartite Kommission

Die kantonale tripartite Kommission setzt sich aus Vertretern der Behörden, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften zusammen. Sie beobachtet den Arbeitsmarkt, kontrolliert die Einhaltung der zwingenden Normalarbeitsverträge, denunziert die Missbräuche an den kantonalen Ausführungsbehörden (kantonale Beschäftigungsinspektion) und kann Massnahmen vorschlagen (vereinfachte Ausdehnung oder Annahme von Normalarbeitsverträgen, die einen Mindestlohn festlegen).

Im Wallis setzt sich die tripartite Kommission aus 30 Mitgliedern, die durch den Staatsrat ernannt wurden zusammen; nämlich 10 Vertreter des Staates, 10 Vertreter des Arbeitgebers und 10 Vertreter der Gewerkschaften.